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Literaturbeiträge

Refinanzierung durch Investitionskostenentgelte nach § 82 SGB XI und Bilanzierung nach dem Komponentenansatz

Autor: Manfred Lehmann
Der Betrieb vom 02.03.2012 Nr. 9/2012

Der Betrieb

Die Urteile des Bundessozialgerichtshofes vom 8. 9. 2011 werden hoffentlich auch zu Änderungen in der Berechnungsweise der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen in den Landespflegegesetzen führen. Der Beitrag stellt die mit der bisherigen Ermittlungsmethodik verbundenen Finanzierungslücken dar und geht der Frage nach, ob die neue handelsrechtliche Bilanzierung von Gebäuden nach dem Komponentenansatz Vorlage für eine Neuregelung sein kann.

Fernabstimmung bei Vereinen - Zulässigkeit und Wege der Beteiligung ohne persönliche Anwesenheit

Autor: Thomas Krüger
MMR MultiMedia und Recht vom 10.02.2012 Heft 2/12, S.85 ff

MMR MultiMedia und Recht

Große Vereine kommen mit der Durchführung von Mitgliederversammlungen an ihre Grenzen, wenn es darum geht, die organisatorischen Voraussetzungen für eine Versammlung mit einer hohen Zahl von Mitgliedern zu schaffen. Vor allem im Bereich mitgliederstarker Sportvereine, die selten über ein Delegiertensystem verfügen, um die Zahl der Teilnehmer überschaubar zu halten, stellt sich die Frage, ob die Teilhabe der Mitglieder an Abstimmungen der Mitgliederversammlung ohne körperliche Anwesenheit zulässig ist. Auf diese Weise kann die Präsenzveranstaltung organisatorisch entlastet werden, zugleich eröffnet sich die Möglichkeit, die Willensbildung durch Einbeziehung sonst nicht präsenter Mitglieder auf eine breitere Basis zu stellen als bei der herkömmlichen Abstimmung. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen Vereine ihren Mitgliedern die Möglichkeit einräumen können, ihre Stimme für Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung abzugeben, ohne selbst physisch präsent sein zu müssen.

Lesezugriff auf ein betriebliches Dokumentenmanagement

Autor: Dr. Otto-Ferdinand Graf Kerssenbrock
ZSteu - Zeitschrift für Steuern und Recht vom 23.11.2011 8. Jg., Heft 19, S. 288 ff.

Anmerkungen zu BFH Beschluss vom 09.02.2011 Az. I-B-151/10 und Urteil FG Münster vom 1.7.2010 Az. 6 K 357/10 AO

Verdeckte Gewinnausschüttungen und Schenkungsteuer

Autor: Rainer Inzelmann
Initiativbanking 4/2011 vom 18.11.2011 Mittelstandsmagazin der WGZ BANK

Initiativbanking 4/2011

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind seit jeher ein zentrales Thema in der Betriebsprüfung von Kapitalgesellschaften. So bewerten die Finanzbehörden beispielsweise eine überhöhte Tätigkeitsvergütung als Zuwendung an den Gesellschafter. In der Regel erhöht die verdeckte Gewinnausschüttung das Einkommen der Gesellschaft – der Gesellschafter muss sie als Einnahme aus Kapitaleinkünften versteuern. Verschärfend kommt ein jüngerer Erlass der Finanzverwaltung (koordinierter Ländererlass vom 20. Oktober 2010) hinzu.

UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG: Klima für gutes Wachstum

Autor: Dr. Dirk Schwenn
DATEV Magazin vom 19.10.2011 Nr. 5/2011, S. 19 ff.

DATEV Magazin

Mittelfristig könnte die Mini-GmbH sowohl die Limited als auch die GmbH selbst als Komplementärin einer Kommanditgesellschaft verdrängen.

Zur Qualität der Daten einer E-Bilanz

Autor: Wieland Kirch, Dr. Otto-Ferdinand Graf Kerssenbrock
Die Steuerberatung vom 19.09.2011 S. 392 ff., Heft 9, ISSN 0490-9658

Die Steuerberatung

Alten- und Pflegeheime - Kauf und Verkauf

Autor: Dr. Dirk Schwenn
CARE INVEST vom 19.08.2011 Nr. 17/2011 und Nr. 18/2011

CARE INVEST

Bei vielen Einrichtungen steigen die Kosten, die Umsatzerlöse bleiben hingegen dahinter zurück. Denkbare Alternativen sind: Entweder durch den Verkauf von Einrichtungen die Verlustbringer loswerden. Oder durch den Zukauf weiterer Einrichtungen neue Synergieeffekte erzielen. Wie aber läuft ein Kauf oder Verkauf von Alten- und Pflegeheimen ab? Eine Anleitung für die Praxis in zwei Folgen.

Corporate Compliance, Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen, 2. Aufl. 2010, Hrsg. Dr. Christoph Hauschka - Rezension

Autor: Dr. Dirk Schwenn
WPg 13/2011 vom 04.07.2011

E-Bilanz, Steuertaxonomie und E-Steuererklärung schon reif für die Praxis?

Autor: Wieland Kirch, Dr. Otto-Ferdinand Graf Kerssenbrock
Die Steuerberatung vom 20.06.2011 Heft 6, ISSN 0490-9658

Die Steuerberatung

Auf insgesamt ca. 8 Zeitschriftenseiten werden zunächst die Begriffe E-Bilanz, Taxonomie und E-Steuererklärung erläutert. Sodann wird auf einige der Probleme der zeitlich inkongruenten Einführung von E-Bilanz und E-Steuererklärung eingegangen. Anschließend werden Fragen der Praxis zum Umgang mit künftigen Änderungen der Taxonomie erläutert.

5 goldene Regeln für Internationale Verträge

Autor: Dr. Dirk Schwenn
DATEV Magazin vom 20.06.2011 Nr. 3/2011, Seite 48 ff.

DATEV Magazin

Geschäfte mit Auslandsbezug erfordern internationale Verträge. Wer hier unvorsichtig ist, setzt sich erheblichen Risiken aus.

Was mit der E-Bilanz ab 2012 auf Firmen zukommt

Autor: Dr. Otto-F. Graf Kerssenbrock
Initiativbanking 2/2011 vom 26.05.2011 Mittelstandsmagazin der WGZ BANK

Initiativbanking 2/2011

Der Name ist wohlklingend: „Steuerbürokratieabbaugesetz“. „Doch der Inhalt hält das Versprechen nicht oder führt zumindest in die Irre“, sagt Dr. Otto-F. Graf Kerssenbrock, Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Schomerus & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer in Hamburg. Das Gesetz vom Jahresende 2008 verpflichtet bilanzierende Unternehmen, Steuerbilanzen und zugehörige Gewinn- und Verlustrechnungen künftig „taxonomiegerecht“ im XBRL-Format als sogenannte E-Bilanz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 5b EStG) – eine Forderung mit Folgen speziell für Mittelständler.

Is the Tax Relevance of Data Really Explosive in the German Electronic Tax Field Audit?

Autor: Dr. Otto-Ferdinand Graf Kerssenbrock
International Tax Review - INTERTAX vom 02.05.2011 Volume 39, Issue 5, May 2011, Seite 276 ff.

International Tax Review - INTERTAX

German tax law requires retention of records whenever they are 'significant for taxation'. This applies to records written on paper and likewise to digital data. The latter are subject to electronic tax field audits. Tax auditors can require access to such digital data provided they are 'determining for the assessment of tax'. In both contexts - the obligation to retain records and the obligation to grant access to digital data - the taxpayer's duties depend on what is often unprecisely called the tax relevance of the data in question. It is the purpose of the following contribution to explore on the different content of the ambiguous term tax relevance in the different contexts and to explain where this term can be 'explosive' for German electronic tax field audits.

Latente Steuern in der Organschaft und der "ganze Gewinn" i.S.d. § 14 Abs. 1 KStG

Autor: Dr. Otto-Ferdinand Graf Kerssenbrock
ZSteu Zeitschrift für Steuern & Recht vom 16.03.2011 8 Jg. Heft 5, Seite 65 ff.

ZSteu Zeitschrift für Steuern & Recht

§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG verlangt als Voraussetzung für körperschaftsteuerliche Organschaft unter anderem, dass die Organgesellschaft sich durch einen Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG verpflichtet, "ihren ganzen Gewinn" an den Organträger abzuführen...

Änderung von Gewinnabführungsverträgen wegen des BilMoG?

Autor: Dr. Otto-Ferdinand Graf Kerssenbrock
ZSteu Zeitschrift für Steuern & Recht vom 19.01.2011 8. Jg. Heft 1, Seite 2 ff.

ZSteu Zeitschrift für Steuern & Recht

Das BilMoG hat unter anderem mit § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre für Gewinne aus der nunmehr handelsrechtlich möglichen Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, aus der Aufdeckung von stillen Reserven bei der Bewertung von Planvermögen nach Zeitwerten und aus der Aktivierung latenter Steuern eingeführt und den § 301 AktG, der den Höchstbetrag von Gewinnabführungen bestimmt, um eine Bezugnahme auf die neue Ausschüttungssperre ergänzt. Für die Praxis der Besteuerung von Organkreisen stellt sich in diesem Zusammenhang u.a. die Frage: Muss auf die Änderung des § 301 AktG mit einer Anpassung der Klausel von Gewinnabführungsverträgen reagiert werden, die die Bemessung der Gewinnabführung betrifft?

Wesentliche Änderungen in der Spendenbilanzierung durch den neuen IDW-Standard RS HFA 21

Autor: Manfred Lehmann
Der Betrieb Nr. 46/2010, Seite 2513 ff. vom 19.11.2010
Wochenschrift für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH

Der Betrieb Nr. 46/2010, Seite 2513 ff.

Mit dem neuen RS HFA 21 sind zentrale Bereiche der Spendenbilanzierung neu, aber leider abweichend zu handelsrechtlichen Grundsätzen und der internationalen und deutschen Rechnungslegungspraxis Spenden sammelnder Organisationen geregelt worden. Der vorliegende Beitrag geht vor allem auf die Umsetzungsprobleme ein und gibt Empfehlungen nicht zuletzt im Hinblick auf die Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.

Zur Hinzuschätzung bei Schank- und Speisewirtschaft in Form eines Brauhauses: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung trotz geringer Mängeln und zur Bedeutung eines Zeitreihenvergleichs

Autor: Dr. O.-F. Graf Kerssenbrock
ZSteu - Steuern & Recht 2010/08, 115-121 vom 28.04.2010
Reschke-Verlag

ZSteu - Steuern & Recht 2010/08, 115-121

Orientierungssatz: 1. Die Vermutung der Richtigkeit einer Buchführung kann durch einen inneren Betriebsvergleich mit einer sog. qualifizierten Nachkalkulation widerlegt werden. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass das Buchführungsergebnis sachlich schlechterdings nicht zutreffen kann. 2. Das Ergebnis eines Zeitreihenvergleichs ist nicht geeignet, die Beweiskraft einer formell ordnungsgemäßen Buchführung gemäß § 158 A0 zu verwerfen. FG Köln, Urteil vom 27.01.2009, Az. 6-K-3954/07, EFG-2009-1092,rechtskräftig

Bezahlter Jahresurlaub trotz Krankheit

Autor: Jörn J. Rahden
Wohlfahrt Intern vom 01.03.2009
Ausgabe 03/09, Seite 24
Röthig Medien e.K., Düsseldorf

Wohlfahrt Intern

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stellt die bisherige Praxis in den Betrieben auf den Kopf: Künftig dürfen Urlaubsansprüche auch dann nicht mehr verfallen, wenn Mitarbeiter dauerhaft krank sind. Auf die Unternehmen kommen damit hohe Kosten zu...

Vorsicht Befristung

Autor: Jörn J. Rahden
Wohlfahrt Intern vom 06.01.2008
Ausgabe 06/08, Seite 22-23
Röthig Medien e.K., Düsseldorf

Wohlfahrt Intern

Mit befristeten Arbeitsverträgen können Unternehmen ihren Personalbedarf flexibel steuern. Bei der Verlängerung von bestehenden Verträgen ist jedoch Vorsicht geboten. Das deutsche Arbeitsrecht ist – aus Arbeitgebersicht – häufig unflexibel und enthält diverse Fallstricke. Insbesondere zur Vermeidung von Trennungsstreitigkeiten, aber auch um in der Personalplanung kurzfristig reagieren zu können, schließen immer mehr Arbeitgeber nur noch befristete Verträge mit Mitarbeitern. Aber auch diese Form der Vertragsgestaltung birgt nicht unbeträchtliche Risiken, wie die aktuellen Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16. Januar 2008 und 20. Februar 2008 nochmals bestätigen. In den dortigen Fällen hatten Arbeitgeber die bestehenden befristeten Arbeitsverträge der Mitarbeiter letztlich nur nochmals verlängern wollen.....

Wie viel Bezahlung ist erlaubt?

Autor: Thomas Krüger
Wohlfahrt Intern vom 01.04.2008
Ausgabe 04/08, Seite 20-21
Röthig Medien e.K., Düsseldorf

Wohlfahrt Intern

Ehrenamtliche erhalten häufig finanzielle Zuwendungen für ihre Tätigkeit. Doch die Abgabenordnung setzt strenge Grenzen. Gemeinnützige Körperschaften erfüllen ihre Aufgaben oft unter Einbindung von Personen, die ehrenamtlich tätig werden – sei es als Vorstand oder als ehrenamtlicher Helfer. Der Begriff der Ehrenamtlichkeit legt nahe, dass eine Tätigkeit ohne Bezahlung erbracht wird. In der Praxis erhalten ehrenamtlich tätige Personen aber oft finanzielle Zuwendungen, die als Sitzungsgeld, Aufwendungsersatz, Aufwandsentschädigung o. ä. bezeichnet werden. Vor dem Hintergrund, dass in zunehmendem Maße von Seiten der ehrenamtlich tätigen Personen zumindest eine geringfügige finanzielle Zuwendung erwartet wird, während andererseits die Abgabenordnung strenge Regelungen für die Mittelverwendung bei gemeinnützigen Verbänden aufstellt, soll nachfolgend im Überblick dargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Zahlungen an ehrenamtlich Tätige zulässig sind....

Absoluter Schutz nicht vorgesehen

Autor: Jörn J. Rahden
Wohlfahrt Intern vom 01.03.2008
Ausgabe 03/08, Seite 21-22
Röthig Medien e.K., Düsseldorf

Wohlfahrt Intern

Die Gruppe der Tendenzträger in Unternehmen ist meistens überschaubar. Der Tendenzschutz greift deshalb nicht immer. Betriebe und Einrichtungen, die unmittelbar und überwiegend karitative oder erzieherische Bestimmungen verfolgen, sind Tendenzunternehmen (§ 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG). Allgemein anerkannt ist, dass beispielsweise Einrichtungen der Kirchen und ihrer Verbände, der Lebenshilfe, des Deutsche Roten Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt, Behindertenwerkstätten, Berufsförder- und -bildungswerke, private Kindergärten oder auch Drogenberatungsstellen als solche Tendenzunternehmen anzusehen sind. Wichtig ist, dass die Einrichtung den begünstigten Zweck selbst (unmittelbar) verwirklicht; eine nur unterstützende Tätigkeit reicht nicht. Stets muss der tendenzgeschützte Bereich überwiegen, insbesondere falls auch tendenzfreie Zwecke verfolgt werden...

Der Steuertipp: So vermeiden Sie Steuerrisiken durch unzureichende Rechnungen

Autor: Rainer Inzelmann
Initiativbanking vom 01.03.2007
Das Wirtschafts- und Finanzmagazin für den Mittelstand
Ausgabe 3/2007, Seite 7
ISSN 1861- 4213

Initiativbanking

Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber die steuerlichen Anforderungen an Rechnungen erheblich angehoben. Jetzt versagen die Betriebsprüfer den Vorsteuerabzug oft noch nach Jahren nachträglich, wenn Rechnungen nicht vollständig oder falsch sind.

Bilanzielle Behandlung von Zuwendungen (Spenden) an gemeinnützige Einrichtungen

Autor: Manfred Lehmann
DER BETRIEB vom 16.06.2006
Heft 24 vom 16.06.2006
Seite 1281-1285
Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH
ISSN 0005-9935

DER BETRIEB

Gliederung I. Einleitung II. Zivilrechtliche Grundlagen 1. Begriff der Spende 2. Zivilrechtliche Einordnung 3. Gestaltungsformen 4. Rückforderungsansprüche und Unmöglichkeit der Zweckerfüllung III. Auswirkungen auf die Spendenbilanzierung 1. Vorbemerkung 2. Abgrenzung als Verbindlichkeit 3. Erfolgswirksame Vereinnahmung/Rücklagenbildung IV. Anmerkungen zur Stellungnahme HFA 4/1995 des Instituts der Wirtschaftsprüfer V. Zusammenfassung Einleitung Geld- und Sachspenden helfen, unverzichtbare Leistungen der Versorgung, Hilfe und Selbsthilfe zu erfüllen, welche in einem modernen Gemeinwesen durch staatliche Sozialpolitik nicht zu ersetzen sind. Das so erzielte Spendenaufkommen erreicht heute ein jährliches Volumen in Milliardenhöhe, von dem der überwiegende Teil als humanitäre Hilfe ins Ausland gelangt. Beim Spender wächst allerdings die Unsicherheit, ob die eingesetzten Mittel auch tatsächlich und in jedem Fall den vorgesehenen guten Zweck erfüllen. Dies gilt, obwohl die spendensammelnden gemeinnützigen Organisationen allgemein den Mittelverwendungspflichten der AO und im Sonderfall einer Stiftung zusätzlich der staatlichen Aufsicht unterliegen. So bestimmt § 55 AO, dass die einer gemeinnützigen Körperschaft zufließenden (Spenden-) Mittel zeitnah für die gemeinnützigen satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Den Nachweis hierüber hat die Körperschaft durch eine sog. Mittelverwendungsrechnung (MV-Rechnung) zu erbringen. Die hier im Vordergrund stehenden größeren Spendenorganisationen legen i. d. R. nach der Methode der Bilanzierung/doppelten Buchführung Rechnung. Die MV-Rechnung nach der Abgabenordnung kann aus einem in analoger Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellten Jahresabschluss hergeleitet werden. Der ordnungsmäßigen Abbildung der erhaltenen Spenden im handelsrechtlichen Jahresabschluss kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Die Praxis der Wirtschaftsprüfung zeigt, dass die Art der Bilanzierung von Spenden bei gemeinnützigen Organisationen sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Die Probleme entzünden sich häufig an folgenden Fragen: Welche Spenden dürfen wann in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Ertrag vereinnahmt werden? Muss bei der Bilanzierung zwischen zweckgebundenen und sog. freien Spenden unterschieden werden? Dürfen die den Spendenerträgen gegenüberstehenden Aufwendungen in der GuV als Aufwendungen gezeigt werden oder müssen sie direkt gegen eine aus dem Spendenzufluss zu bildende Verbindlichkeit verrechnet werden? Welche bilanziellen Konsequenzen sind zu ziehen, wenn (zweckgebundene) Spenden nicht voll im Jahr des Zuflusses für den satzungs- oder bestimmungsgemäßen Zweck verwendet werden oder die vom Spender genannte Zweckbestimmung gar unmöglich wird? Der nachfolgende Beitrag soll Grundlinien der (einheitlichen) Bilanzierung von Spenden aufzeigen, die auf Basis der zivilrechtlichen Einordnung und Charakterisierung von Spenden aus den handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen abzuleiten sein werden. Ein besonderes Augenmerk wird dabei immer wieder auf die sog. zweckgebundenen Spenden zu legen sein. ...

Aktuelle Aspekte der bilanziellen Behandlung von Zuwendungen (Spenden) an gemeinnützige Organisationen

Autor: Manfred Lehmann
DER BETRIEB vom 23.03.2006
Heft 12 vom 23.03.2006
Seite 641-645
Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH
ISSN 0005-9935

DER BETRIEB

Gliederung 1. Einleitung 2. Ansatz und Ausweis von Vermögenszuflüssen 2.1. Zweckgebundene Spenden 2.2. Erbschaften/Vermächtnisse 3. Zinserträge aus noch nicht verwendeten, zweckgebundenen Spenden 4. Sachspenden 5. „Spendenbündelung“ 5.1. Dachverbandaktionen 5.2. Aktionsbündnisse 6. Zusammenfassung Einleitung Die bilanzielle Behandlung von Spenden an gemeinnützige Organisationen ist bisher in der Literatur nur sehr unzureichend diskutiert worden. Möglicherweise ist auch das der Grund dafür, dass nach Erfahrungen aus der Beratung von gemeinnützigen Mandaten die praktische Handhabung im Jahresabschluss sehr unterschiedlich ausfällt. Die Stellungnahme 4/1995 des Hauptfachausschusses (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat hier offenbar bisher auch nicht die nötige Klarheit schaffen können. Sie befindet sich deshalb aktuell (zu Recht) in überarbeitung. Die zivilrechtlichen Grundlagen von Spenden sowie die grundlegenden Folgerungen, die daraus für die Bilanzierung zu ziehen sind, wurden vom Verfasser in einem anderen Aufsatz dargestellt. Diese Ausführungen sollen hier zu Grunde gelegt werden. In dem vorliegenden Beitrag geht es deshalb darum, Ergänzungen zum Ansatz/zur Abgrenzung und zum Ausweis von Vermögenszuflüssen zu diskutieren und darüber hinausgehende, aktuelle Aspekte bei der Spendenbilanzierung aufzugreifen. ...

Die Tücken der ehelichen Zugewinngemeinschaft

Autor: Rainer Inzelmann
Initiativbanking vom 01.01.2006
Ausgabe 1/2006, Seite 7
ISSN 1861- 4213

Initiativbanking

Die Zugewinngemeinschaft hat sich als gesetzlicher Güterstand bei Ehen durchgesetzt. Im Fall der Zugewinngemeinschaft steht den Ehegatten beim Tod des Partners oder bei der Scheidung ein Anspruch auf den Ausgleich des während der Ehe entstandenen Zugewinns vom anderen Ehegatten zu. Erbschaft- oder Schenkungsteuer fallen in diesen Fällen nicht an. „Diese vorteilhafte Regelung können vermögende Unternehmerehepaare auch nutzen, wenn sie steuergünstig Vermögen auf einen Ehepartner übertragen wollen“, rät Rainer Inzelmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Hamburger Treuhand Gesellschaft Schomerus & Partner.

Eine Bilanz für mehr Transparenz

Autor: Rainer Inzelmann
"Eine Bilanz für mehr Transparenz" vom 01.08.2005
08/2005 Initiativbanking 3.2005
Das WGZ-Bank-Magazin für den professionellen Umgang mit Geld – S. 6ff

Nachweis der Hilfsbedürftigkeit bei Verfolgung mildtätiger Zwecke

Autor: Thomas Krüger / Heide von Waldow
Stiftung&Sponsoring 4/2005 vom 01.04.2005
Seite 21 ff.
W&N Stiftung&Sponsoring Verlags GmbH, Verl

Stiftung&Sponsoring 4/2005

Spenden für die Flutopfer. Steuerliche Aspekte bei Hilfsleistungen für die Betroffenen des Seebebens in Südostasien

Autor: Thomas Krüger / Lars Meyer
Stiftung&Sponsoring 1/2005 vom 01.01.2005
Seite 16 ff.
W&N Stiftung&Sponsoring Verlags GmbH, Verl

Stiftung&Sponsoring 1/2005

Umsatzsteuerzuständigkeit für die im Ausland ansässigen Unternehmer - Zugleich eine kritische Betrachtung der Regelung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung -

Autor: Prof. Dr. Bernhard Schwarz
Umsatzsteuer-Rundschau vom 08.11.2004
Heft 11/2004 (8. November 2004)
Seite 612 ff.
Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
Herausgegeben in Verbindung mit dem UmsatzsteuerForum e.V.
ISSN 0341-8669

Umsatzsteuer-Rundschau

Die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer der im Ausland ansässigen Unternehmer hat in den letzten Jahren zu mehrfachen Änderungen des § 21 AO geführt. In § 21 Abs. 2 Satz 3 AO bzw § 21 Abs. 2 Satz 2 AO wurde eine Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung vorgesehen, zu der die Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung ergangen ist. Diese sieht Zentralzuständigkeiten für Unternehmer vor, die in fremden Staaten ansässig sind. Auch die Ermächtigungsgrundlage und die Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung sind danach mehrfach geändert worden, zuletzt durch das Steueränderungsgesetz 2001 vom 20.12.2001. Auch ist der frühere § 21 Abs. 1 Satz 2 AO gestrichen worden, der für Unternehmer ohne Geschäftsleitung im Geltungsbereich der Abgabenordnung eine Zuständigkeit dort vorgesehen hatte, wo der Unternehmer im Inland ganz oder vorwiegend seine Umsätze tätigte. Durch diese Streichung hat sich die Frage ergeben, ob auch Unternehmer mit Geschäftsleitung im Inland dann unter die zentrale Zuständigkeit der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung fallen, wenn sie neben ihrem inländischen Wohnsitz auch nur einen ihrer Wohnsitze im Ausland haben. Die jetzige gesetzliche Lösung ist äußerst unbefriedigend und bedarf einer Korrektur. Beim nun vorhandenen, nach der Auslegung durch die Verwaltung bestehenden Rechtszustand haben viele betroffene deutsche Unternehmer für die Umsatzsteuer eine andere örtliche Zuständigkeit als für die anderen Steuern. Das erschwert stark die Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten. Bundesrichter Dr. Wolfram Birkenfeld, der Ende dieses Monats in den Ruhestand tritt und dem dieser Beitrag anlässlich der Vollendung seines 65. Lebensjahres gewidmet ist, hat sich mit diesem Problemkreis mehrfach auseinandergesetzt.

Schenken statt vererben

Autor: Olaf Grahl (Wertpapier - Das Börsen-Journal)
Wertpapier - Das Börsen-Journal vom 21.10.2004
Herausgeber: DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Düsseldorf
Heft 22 vom 21.10.2004
Seite 52 ff.
Das Wertpapier Verlagsgesellschaft mbH, Düsseldorf

Thomas Krüger, Partner und Rechtsanwalt von Schomerus & Partner empfiehlt, über Schenkungen frühzeitig nachzudenken. Ein langfristig geplanter Vermögensübergang nutzt Schenkenden und Beschenkten, vermeidet Erbschaftsstreit und reduziert die Steuerbelastung. Anhand von drei Beispielen werden entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Auftritt und Betätigung von Nonprofit-Organisation im Internet

Autor: Thomas Krüger, Lars Meyer
Stiftung&Sponsoring 2/2004 vom 01.02.2004
Seite 19 ff.
W&N Stiftung&Sponsoring Verlags GmbH, Verl
ISSN 1438-0617

Veräußerung von Auslandsbeteiligung in 2001 - 1%-Grenze des § 17 Abs. 1 EStG gegen Europarecht?

Autor: Dr. Axel Mutscher und Rainer Inzelmann
Internationales Steuerrecht (IStR) vom 01.01.2002
Ausgabe 21 / 2002
S. 723 -726
Verlag C.H. Beck München und Frankfurt a.M.

Europarechtliche Bedenken wegen Ungleichbehandlung der Veräußerung von Anteilen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften in 2001

Veräußerung von Auslandsbeteiligungen in 2001 - 1 %-Grenze des § 17 Abs. 1 EStG verfassungskonform?

Autor: Rainer Inzelmann und Dr. Johann van Lengerich
Deutsches Steuerrecht (DStR) vom 01.01.2002
Ausgabe 17 / 2002
S. 705 - 709
Verlag C.H. Beck München und Frankfurt a.M.

Kommentar zur Abgabenordnung

Autor: Bernhard Schwarz
Loseblatt. Stand 2001: Ca. 5500 S. In 4 Ordnern vom 01.01.2001
Freiburg: Haufe
Jährlich erscheinen ca. 4 Ergänzungslieferungen.
ISBN: 3-448-01184-3

Kommentar zur Finanzgerichtsordnung (FGO)

Autor: Bernhard Schwarz; Wolfgang Dumke; Enno Starke; Klaus Lindberg; Wedigo Wedel
Loseblatt vom 01.01.2001
Stand 2001: Ca. 1100 S. In Ordner
Freiburg: Haufe
Ergänzungslieferungen erscheinen unregelmäßig.
ISBN: 3-448-02239-X

Kommentar zum Umsatzsteuergesetz

Autor: Alfred Vogel; Bernhard Schwarz
Loseblatt vom 01.01.2001
Stand 2001: Ca. 3200 S. In 2 Ordnern und 1 Arbeitsordner
Freiburg: Haufe
Jährlich erscheinen ca. 4-5 Ergänzungslieferungen.
ISBN: 3-448-01183-5

Vermeidung der Hinzurechnung von gemäß § 2a Abs. 3 Satz 1 EStG

Autor: Dr. Axel Mutscher und Rainer Inzelmann
Internationales Steuerrecht (IStR) vom 01.01.1999
Ausgabe 2 / 1999
S. 40 - 43
Verlag C.H. Beck München und Frankfurt a.M.

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