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                    <title>Aktuelle Steuertipps - Schomerus &amp; Partner</title>
                    <link>http://www.www.schomerus.de</link>
                    <description>Aktuelle Steuertipps - Schomerus &amp; Partner</description>
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	<item>
		<title>Damit im Krankheitsfall nicht auch die Finanzen schwächeln</title>
<link>http://www.schomerus.de/content/servicenavigation/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/index_eng.html?tipp=e10896</link>
<description><![CDATA[<p>Krankheitskosten wirken sich steuerlich nur dann aus, wenn die sogenannte zumutbare Belastung (Eigenanteil) überschritten wird.</p>
<p>Die Höhe des Eigenanteils richtet sich unter anderem nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte: Je höher dieser ist, umso höher der steuerlich unbeachtliche Teil.</p>
<p>Nunmehr liegt ein Musterverfahren vor, in dem es darum geht, sämtliche Krankheitskosten ohne Eigenanteil abzugsfähig zu stellen. Es empfiehlt sich deshalb, Krankheitskosten in voller Höhe geltend zu machen und gegen ablehnende Steuerbescheide Einspruch einzulegen. Inzwischen gewährt die Finanzverwaltung zumindest im Raum Münster ein Ruhen des Verfahrens.</p>
<p><strong><span style="color: #004d77;">Was können wir für Sie tun?</span></strong></p>]]></description>
<guid>http://www.schomerus.de/content/servicenavigation/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/index_eng.html?tipp=e10896</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Veräußerungsverluste einmal steuerfreundlich gesehen</title>
<link>http://www.schomerus.de/content/servicenavigation/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/index_eng.html?tipp=e10881</link>
<description><![CDATA[<p>Ver&auml;u&szlig;erungsgewinne und -verluste von &nbsp;Anteilen an Kapitalgesellschaften - bei einer Beteiligung von mind. 1% - wirken sich nur zu 60% bei der Einkommensteuer aus.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass Ver&auml;u&szlig;erungsverluste zu 100% steuerlich geltend gemacht werden k&ouml;nnen, wenn vor und bei Verkauf keinerlei Einnahmen aus der Beteiligung erzielt wurden bzw. werden.Dieses gilt neuerdings auch bei einem symbolischen Kaufpreis von z.B. 1 &euro;. Ab 2011 schr&auml;nkt eine Gesetzes&auml;nderung den vollen Verlustabzug wieder ein.</p>
<p>Steuerpflichtige mit vergleichbaren F&auml;llen bis 2010 sollten diese steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung beachten.</p>
<p><strong><span style="color: #004d77;">Was k&ouml;nnen wir f&uuml;r Sie tun?</span></strong></p>]]></description>
<guid>http://www.schomerus.de/content/servicenavigation/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/index_eng.html?tipp=e10881</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Immobilie verkauft,  Darlehen nicht getilgt,  Einspruch eingelegt.</title>
<link>http://www.schomerus.de/content/servicenavigation/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/index_eng.html?tipp=e10790</link>
<description><![CDATA[<p>Es kommt vor, dass der Erl&ouml;s aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie nicht ausreicht, die restliche Darlehensschuld komplett zu tilgen. Die Darlehenszinsen f&uuml;r den Restkredit werden derzeit steuerlich nicht anerkannt.</p>
<p>Jetzt stufte der Bundesfinanzhof in &auml;hnlich gelagerten F&auml;llen zu Kapitaleink&uuml;nften die Zinsen als steuerlich abzugsf&auml;hig ein. <br />Dem obersten deutschen Finanzgericht liegen derzeit zwei Verfahren zu Vermietungseink&uuml;nften vor.</p>
<p>Betroffene ehemalige Hausbesitzer k&ouml;nnen solche F&auml;lle &uuml;ber einen Einspruch mit Verweis auf die anh&auml;ngigen Verfahren jetzt offenhalten und im Falle von steuerzahlerfreundlichen Urteilen von diesen profitieren. </p>
<p><strong><span style="color: #004d77;">Was k&ouml;nnen wir f&uuml;r Sie tun?</span></strong></p>]]></description>
<guid>http://www.schomerus.de/content/servicenavigation/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/index_eng.html?tipp=e10790</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Verkaufen Sie Ihre Verluste besser per Ringtausch</title>
<link>http://www.schomerus.de/content/servicenavigation/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/index_eng.html?tipp=e10631</link>
<description><![CDATA[<p>Der Bundesfinanzhof hat in einem sehr interessanten Fall zugunsten des Steuerzahlers entschieden:</p>
<p>Der Kauf bzw. Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften per Ringtausch zwischen den Gesellschaftern zur Verlustnutzung ist steuerlich anzuerkennen. Dadurch war es im Urteilsfall m&ouml;glich, dass die Gesellschafter ihre Verluste aus der Ver&auml;u&szlig;erung steuermindernd geltend machen konnten. Gleichzeitig blieben die Gesellschafter mit der Quote beteiligt, wie sie es vor dem Ringtausch waren.</p>
<p>Das Urteil er&ouml;ffnet erhebliche Gestaltungsspielr&auml;ume.</p>
<p><br /> <strong>Was k&ouml;nnen wir f&uuml;r Sie tun?</strong></p>]]></description>
<guid>http://www.schomerus.de/content/servicenavigation/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/index_eng.html?tipp=e10631</guid>

	</item>
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