Bundesrat will schärfere Strafen bei Steuerhinterziehung

03.05.2022
Aktuelles
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Der Bundesrat will die Aufklärung von bandenmäßig organisierten Steuerstraftaten durch bessere Telefonüberwachungsmöglichkeiten verbessern, meldete „heute im Bundestag“. Außerdem sollen die Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung erhöht werden, heißt es in dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung – Gesetz zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung.

Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, ist die organisierte bandenmäßige Steuerhinterziehung nach bisherigem Recht nur dann aufgrund der schwerwiegenden Tatbegehung mit einem regelmäßig erhöhten Strafmaß verbunden, wenn sie die Verkürzung oder Hinterziehung von Umsatz- oder Verbrauchssteuern betrifft. Die organisierte Steuerhinterziehung sei jedoch längst nicht mehr auf bestimmte Taten wie sogenannte Umsatzsteuerkarusselle und Verbrauchssteuerverkürzungen durch Alkohol- und Zigarettenschmuggel beschränkt. Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche Fallgestaltungen würden durch professionelle Marktteilnehmer wie internationale Investmentbanken systematisch geplant und durchgeführt. Die hochprofessionelle und konspirative Zusammenarbeit der Tätergruppen erschwere die Aufklärung der Taten, weshalb die Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung ausgeweitet werden soll. Die bisherige Beschränkung auf Umsatz- oder Verbrauchssteuerdelikte soll wegfallen.

Die Bundesregierung lehnt den Entwurf des Bundesrates in ihrer Stellungnahme ab. Sie werde bis Ende des Jahres 2022 einen eigenen Gesetzentwurf zur stärkeren Bekämpfung der organisierten Steuerkriminalität vorlegen.

So sinnvoll die Bekämpfung der Steuerkriminalität einerseits ist, so wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Finanzverwaltung und die Strafverfolgungsbehörden dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht aus dem Auge verlieren. In der Praxis sind leider Einzelfälle zu verzeichnen, in denen Unternehmen ohne Beweise, quasi auf bloßen Verdacht von der Finanzverwaltung z.B. durch Beschlagnahme der EDV lahmgelegt werden und dann monatelang nichts passiert. So ein Vorgehen ist nicht hinzunehmen. Wir bei SCHOMERUS & Partner helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.

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