Stützungsmaßnahmen in der Unternehmenskrise

28.09.2022
Aktuelles
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Angesichts der konjunkturellen Gewitterwolken verstärken sich die Warnungen vor den damit für Unternehmen verbundenen Risiken. Auch wenn das Bundeswirtschaftsministerium aktuell an Hilfspaketen für die Wirtschaft arbeitet, werden in vielen Fällen auch Stützungsmaßnahmen der Gesellschafter und Geschäftsführer erforderlich sein, um ihr Unternehmen vor einer Insolvenz zu schützen.

Wir wollen in den folgenden Beiträgen auf die gängigsten Maßnahmen in der Krise wie

  • die Reduzierung der Geschäftsführervergütung,

  • den Rangrücktritt

  • die Zuführung von Eigenkapital,

  • die Gewährung von Gesellschafterdarlehen,

  • die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Grundstücken und ggf. anderen Vermögensgegenständen

eingehen.

Wichtig ist, dass eine Unternehmenskrise rechtzeitig erkannt und frühzeitig reagiert wird. Je früher Sie mit uns sprechen, desto besser können wir Ihnen helfen, Ihr Unternehmen zu sichern und ihr privates Vermögen zu schützen.

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