Der Plan des EU-Gesetzgebers, verbindliche Regelungen für das Setzen von Cookies und profilbasierte Onlinewerbung durch eine in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltende Verordnung zu regeln, ist vorläufig gescheitert.
Der von der EU-Kommission in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Entwurf sollte bereits zeitgleich mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 in Kraft treten. Als Ersatz für die ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EG sollte die Verordnung einheitliche Regelungen für die Beschränkung von Datensammlungen im Internet über Cookies schaffen und die für klassische Telefonanbieter schon geltenden Datenschutzregelungen nunmehr auch auf die inzwischen dominierenden Internetdienste ausweiten. Das EU-Parlament hatte dem Entwurf der EU-Kommission bereits in den wesentlichen Grundzügen zugestimmt, aber die Mitgliedstaaten konnten sich auf EU-Ratsebene letztlich auch auf den zuletzt von der finnischen Ratspräsidentschaft vorgelegten Entwurf nicht einigen.
Die neu gebildete EU-Kommission will nun einen neu konzipierten Entwurf für eine solche ePrivacy-Verordnung vorlegen, was aber voraussichtlich frühestens gegen Ende des Jahres 2020 gelingen wird. Auch hier dürfte sich dann das Gesetzgebungsverfahren wieder erheblich in die Länge ziehen angesichts der sehr unterschiedlichen Positionen der EU-Mitgliedsstaaten in zentralen Fragen des Regelungsbereichs.
Bis dahin gelten weiterhin die sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen auf Basis der ePrivacy-Richtlinie von 2002 sowie die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die aber erhebliche Regelungslücken im Bereich der elektronischen Kommunikation aufweist, weil bei der Konzeption der DSGVO noch von dem parallelen Inkrafttreten der ePrivacy-Verordnung mit der Regelung dieser Bereiche ausgegangen worden war. Die dadurch fortgesetzte Rechtsunsicherheit wirkt sich nachteilig für kleinere Unternehmen, Start-Ups und Webseitenbetreiber aus, die es sich im Regelfalle nicht leisten können, zeit- und kostenträchtige Verfahren über die zulässige Gestaltung von Einwilligungserklärungen und die Verwendung von Cookies zu führen.
Das EU-Parlament hatte sich bei der Beratung des Kommissionsentwurfes ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass ein Tracking des Nutzerverhaltens nur mit expliziertem Opt-In zulässig sein soll, um so die Privatsphäre der Nutzer im Internet zu schützen. Dies würde vor allem die großen US-basierten Internetplattformen betreffen, aber auch viele in der EU ansässige Verlagsunternehmen, welche in zunehmenden Maße auf den Einsatz von Tracking-Tools im Rahmen ihrer digitalen Angebote angewiesen sind, um auf diese Weise Teile ihres digitalen Geschäftsmodells zu finanzieren.