Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht Vordrucke für Bescheinigungen von Onlinehändlern im Zusammenhang mit den ab 1.1.19 geltenden Aufzeichnungspflichten und der Haftung von Onlineplattformbetreibern. Download: BMF-Schreiben zur Einführung des „Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Absatz 1 Satz 2 UStG“ und der „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Absatz 1 Satz 2 UStG“
Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet sind im Schomerus’ Blog bereits folgende Artikel erschienen:
- Umsatzsteuerliche Registrierung von Online-Händlern mit Sitz im Drittland
- Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Onlinehandel in Deutschland
- Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Onlinehandel – Plattformhaftung ab 2019 geplant
- Reform der Umsatzsteuerregel für E-Commerce beschlossen!