Vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 31. Oktober 2019 hat die Kommission alle Interessenträger in der EU-27 erneut aufgefordert, sich auf ein „No-Deal-Szenario“ vorzubereiten. Angesichts der anhaltenden Unsicherheit im Vereinigten Königreich in Bezug auf das Austrittsabkommens bleibt ein Szenario ohne Abkommen („no deal“) am 1. November 2019 ein möglicher Ausgang.
In diesem Sinne hat die Europäische Kommission eine detaillierte Checkliste veröffentlicht. Um Störungen des Handels möglichst gering zu halten, sollten alle an Lieferketten mit dem Vereinigten Königreich beteiligten Parteien ihre Verantwortung und die notwendigen Formalitäten im grenzüberschreitenden Handel kennen.
Technische Anpassung spezifischer Notfallmaßnahmen zum Austritt des Vereinigten Königreichs am 31. Oktober 2019
Diese Anpassungen betreffen drei Hauptbereiche:
1. Verkehr
- Eine Verordnung zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Güter- und Personenkraftverkehr (Verordnung (EU) 2019/501): Die Kommission hat heute vorgeschlagen, diese Verordnung bis zum 31. Juli 2020 zu verlängern, was der Logik und der Geltungsdauer der ursprünglichen Verordnung entspricht.
- Grundlegende Konnektivität im Luftverkehr (Verordnung (EU) 2019/502): Die Kommission hat heute vorgeschlagen, diese Verordnung bis zum 24. Oktober 2020 zu verlängern, was der Logik und der Geltungsdauer der ursprünglichen Verordnung entspricht.
2. Fischereitätigkeiten
Verordnung über Fanggenehmigungen: Die Kommission hat heute vorgeschlagen, den Ansatz in der angenommenen Notfallverordnung (Verordnung (EU) 2019/498) mit einer ähnlichen Maßnahme auf 2020 auszudehnen und für Fischer aus der EU und dem Vereinigten Königreich einen Rahmen vorzusehen, der den Zugang zu den Gewässern der jeweils anderen Partei für das Jahr 2020 aufrechterhält.
3. EU-Haushalt
Die Kommission hat vorgeschlagen, den Ansatz der Verordnung über Notfallmaßnahmen bezüglich des Haushalts für 2019 (Verordnung (EU, Euratom) 2019/1197 des Rates) mit einer ähnlichen Maßnahme für das Jahr 2020 zu verlängern. Das bedeutet, dass das Vereinigte Königreich und die Begünstigten im Vereinigten Königreich weiterhin für die Teilnahme an Programmen im Rahmen des EU-Haushalts in Frage kämen und bis Ende 2020 Finanzmittel erhalten könnten, sofern das Vereinigte Königreich die bereits in der Notfallverordnung für 2019 festgelegten Voraussetzungen akzeptiert und erfüllt, seine Beiträge zum Haushalt für 2020 leistet und die erforderlichen Prüfungen und Kontrollen ermöglicht.
Vorbereitung auf ein No-Deal-Szenario
Bei einem Szenario ohne Abkommen würde das Vereinigte Königreich ohne Übergangsregelungen zu einem Drittland. Ab dem Zeitpunkt des Austritts würde das gesamte Primär- und Sekundärrecht der EU nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten. Einen Übergangszeitraum, wie er im Austrittsabkommen vorgesehen ist, gäbe es dann nicht. Dies würde erhebliche Störungen für Bürger und Unternehmen mit sich bringen und schwerwiegende negative wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Gern stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen zu diesem Thema zur Verfügung!