Die europäischen Finanzminister haben am 2. Oktober 2018 Änderungen im Bereich der europäischen Mehrwertsteuer beschlossen. Die Änderungen treten zum 1.1.2020 in Kraft. Inhaltlich bestehen die Änderungen aus vier Themenblöcken.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung wird zur Voraussetzung für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Warenlieferungen. Als Folge werden zukünftig grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU, in denen u.a. keine valide Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers vorliegt, im Abgangsstaat steuerpflichtig.
Der Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen kann zukünftig einheitlich innerhalb der Europäischen Union durch Vorlage bestimmter Dokumenten erbracht werden. Soweit der liefernde Unternehmer zwei dieser Dokumente vorweisen kann, gilt der Nachweis – durch eine widerlegbare Vermutung – grundsätzlich als erbracht. Es gibt zurzeit Anzeichen dafür, dass der deutsche Gesetzgeber aber auch weiterhin die bisherigen Belegnachweise akzeptiert. In diesem Fall wären die Belegnachweise nur in den Fällen neu zu organisieren, in denen der Transportbeginn nicht in Deutschland ist und hierdurch das Umsatzsteuergesetz anderer EU-Staaten maßgeblich ist.
Es ist eine EU-einheitliche Vereinfachungsregelung für Konsignationslager beschlossen worden. Relevant ist diese Regelung bei der grenzüberschreitenden Überführung von Liefergegenstände in Konsignationslager. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist im Ergebnis im Zeitpunkt der Entnahme der Gegenstände durch den Kunden aus dem Konsignationslager eine innergemeinschaftliche Lieferung durch den liefernden Unternehmen im Abgangsland zu erklären. Eine bisher teilweise erforderliche umsatzsteuerilche Registrierungspflicht des leistenden Unternehmers im Land des Konsignationslager kann vermieden werden.
Die bisher nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten vorhandene Definition des Reihengeschäftes ist ebenfalls auf europäischer Ebene einheitlich geregelt worden. Inhaltlich ähnelt die Vorschrift in weiten Teilen der bisherigen deutschen Reihengeschäftsdefinition. Mit einem Referentenentwurf zur Änderung des deutschen UStG ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Anschließend lassen sich konkretere Abwägungen zu möglichen praktischen Auswirkungen ableiten.
Hinweis
Jetzt anmelden: Umsatzsteuer Aktuell 2019Diese sowie weitere Abwägungen und Folgerungen aus den Quick-Fixes werden Gegenstand der Veranstaltung „Umsatzsteuer Aktuell 2019“ am 3. Dezember.