Mit der am 7. Januar 2020 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2019/2161 hat die EU eine Reform des Verbraucherschutzrechts und Wettbewerbsrechts auf den Weg gebracht.
Mit dieser Richtlinie werden die vier in diesem Bereich bereits bestehenden Richtlinien zu missbräuchlichen Vertragsklauseln (RL (EWG) 93/13), Preisangaben (RL (EG) 98/6) und unlauteren Geschäftspraktiken (RL (EG) 2005/29) sowie die Regelungen der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL (EU) 2011/13) in vielen Bereichen überarbeitet und angepasst. Wegen dieser Bündelung der Reformen dieser vier etablierten Richtlinien trägt die neue Richtlinie scherzhaft auch den Namen „Omnibus-Richtlinie“.
Die mit der neuen Richtlinie verbundenen Änderungen des Verbraucherrechts und Wettbewerbsrechts dienen der von der EU-Kommission verfolgten Zielsetzung, einerseits die Effektivität des Europäischen Verbraucherschutzrechts zu überprüfen und anderseits die durch die fortschreitende Digitalisierung erforderlichen Anpassungen des Rechtsrahmens zu ermöglichen.
Der EU-Gesetzgeber hat hier das Regelungsinstrument der Richtlinie gewählt, deren Regelungen nicht unmittelbar gelten, sondern von den EU-Mitgliedstaaten bis spätestens zum 28. November 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die neuen nationalen Regelungen müssen dann spätestens ab dem 28. Mai 2022 gelten.
Diese Reform hat erheblichen Einfluss auf das tägliche Geschäft von Online-Händlern, weil einerseits die Anwendungsbereiche des bisherigen Rechtsrahmens auch noch weiter auf digitale Inhalte ausgedehnt werden mit den dadurch verursachten Anpassungen vieler Detailregelungen im Fernabsatzrecht (z.B. die Widerrufsbelehrung), im Preisangabenrecht und im Hinblick auf die praxisrelevanten Bereiche der Kundenbewertungen, Rankingmechanismen und Anbieterkennzeichnungen auf den digitalen Marktplätzen.
Die Richtlinie begegnet auch der im Konsumgüterbereich verbreiteten Praxis, dass Hersteller und Markenartikler in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten auf den ersten Blick identisch wirkende Waren tatsächlich in unterschiedlicher Produktqualität anbieten. Auch hier drängt die EU auf ein einheitliches Produktangebot im gesamten Binnenmarkt.
Für die Sanktionierung von Rechtsverstößen sieht die neue Richtlinie auch die Verhängung von empfindlichen Bußgeldern bei Verbraucherrechtsverstößen vor.
Spätestens mit Anwendung der aktualisierten nationalen Rechtsvorschriften ab dem 28. Mai 2022 wird hier insbesondere für alle Betreiber von Online-Shops ein erheblicher Anpassungsbedarf bestehen hinsichtlich der bisher verwendeten Rechtstexte und Abläufe zur Abwicklung von Bestellungen.
Wir werden die Leser unseres Schomerus-Blogs rechtzeitig über den aktuellen Entwicklungsstand der Umsetzung der Richtlinienvorgaben in deutsches Recht informieren.