Newsletter zur Umsatzsteuer und anderen Verkehrsteuern
Ausgabe 1/21
Liebe Leserin, lieber Leser,
für den Umsatzsteuerpraktiker und geneigten Adressaten unserer umsatzsteuerlichen Informationen (Newsletter, Blogbeiträge, Semi- und Webinare) ist es nicht neu, dass oft formale Themen anstehen. Des Weiteren ist die Schnittstelle zwischen Umsatzsteuer und allem, was mit Immobilien zu tun, ein „Quell steter Freude“.
In diesem Sinne ist der Schwerpunkt bei der Themensetzung für diese Ausgabe des Newsletters vorgenommen – freuen Sie sich u.A. auf Neuigkeiten zu USt-IdNr., Abgabe- oder Übermittlungsfristen sowie zu Immobilien-GiGs, der Kombination von Vermietung und Blockheizkraftwerken oder Mietereinbauten.
Natürlich darf das Thema Corona nicht fehlen; insoweit wird nachfolgend sensibilisiert, auf was es umsatzsteuerlichen in diesen pandemiegetriebenen Zeiten zu achten gilt.
Bei der Lektüre wünsche ich Ihnen jedenfalls viel Spaß sowie aufschlussreiche Momente und stehe gern für Ihre Fragen zur Verfügung.

Auswirkungen der Corona Krise: Umsatzsteuerliche Folgen bei Lieferungen und Leistungen

EU: Keine schriftliche amtliche Bestätigung ausländischer USt-ID durch das BZSt ab dem 1. Januar 2021

Keine Steuerbefreiung für Wärmelieferung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus Blockheizkraftwerk

Vorsteuerabzug des Mieters aus Mietereinbauten

Verlängerte Abgabefrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung 2021

Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Immobilienverkauf durch Bauträger

Aussetzung der Verpflichtung zur Übermittlung monatlicher Voranmeldungen in Neugründungsfällen

Lieferung oder sonstige Leistung bei Miet- und Leasingverträgen

Begrenzung der Geltungsdauer der USt-IdNr.

Zur Steuerfreiheit mitverpachteter Betriebsvorrichtungen nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Eingescannte Rechnungskopien für Vergütungsverfahren ausreichend
