Newsletter zur Umsatzsteuer und anderen Verkehrsteuern
Ausgabe 2/19
Liebe Leserin, lieber Leser,
eine englische Redewendung besagt „Expect the unexpected!“, also „Erwarte das Unerwartete!“ oder frei übersetzt „Unverhofft, kommt oft!“.
Das gilt für die Umsatzsteuer mal mehr mal weniger. Einerseits werden mit den „Quick Fixes“ ab 2020 umsatzsteuerliche Problembereiche (Reihengeschäfte, Konsi-Lager), die die Praxis seit langem herausfordern, endlich EU-weit einheitlich angegangen. Andererseits flatterte dieser Tage der Entwurf des sog. „Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes“ (kurz: BEG-III) auf den Schreibtisch des geneigten Lesers; der Entwurf sieht vor die gefühlt seit Urzeiten bestehende Kleinunternehmergrenze von € 17.500 auf € 22.000 zu erhöhen.
Unternehmer in diesem Umsatzbereich sehen sich also – mehr unerwartet als erwartet – mit neuen Fragestellungen konfrontiert. Es ist und bleibt spannend.
In diesem Sinne: Viel Spaß bei der Lektüre! Sprechen Sie mich bitte gern bei Fragen an.

„Quick-Fixes“ zum 1.1.2020 – Beginn der Mehrwertsteuerreform

Umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft – Bruchteilsgemeinschaft keine Unternehmerin

Brexit – Hinweise des BZSt zum Vorsteuervergütungsverfahren bei einem ungeregelten Brexit

Kein Kompensationsverbot für die Anrechnung der Vorsteuer

Ergänzungen des BMF zu Aufzeichnungspflichten und zur Bescheinigung im Online-Handel

Die Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Nutzungsüberlassung bei Elektrofahrzeugen

Ende der Sollbesteuerung?
