Newsletter zur Umsatzsteuer und anderen Verkehrsteuern
Ausgabe 3/20
Liebe Leserin, lieber Leser,
wieder einmal gilt: „Es gibt nichts, was es nicht gibt!“. Wohl die wenigsten der Umsatzsteuerexperten – einschließlich meiner Person – hätten wohl bis Anfang Juni auch nur einen Euro darauf verwettet, dass es irgendwann einmal zu einer Steuersatzsenkung kommen würde. Nun ist sie da, Corona-bedingt, buchstäblich über Nacht, beschert durch das so genannte Konjunkturpaket.
Die umsatzsteuerliche Praxis sieht sich enormen Herausforderungen gegenübergestellt, die mit der Absenkung verbundenen Anpassungen, insbesondere IT-technischer Art, in weniger als vier Wochen umsetzen und nach sechs Monaten das Ganze wieder zurückdrehen zu müssen.
Wenngleich Gemunkel über das Ausbleiben eines belebenden Effekts sowie Getuschel über eine etwaige Verlängerung infolge eines ausbleibenden Effekts nicht gerade motivierend sind, muss sich der Herausforderung gestellt werden. Ich hoffe, mit dem Leitartikel dieses Newsletters einen Beitrag hierzu leisten zu können.
In diesem Sinn wünsche ich Ihnen (dennoch) viel Spaß bei der Lektüre und stehe gern für Fragen zur Verfügung.

Umsatzsteuerliche und einfuhrumsatzsteuerliche Änderungen im Zeitraum 1.7. – 31.12.2020

Umsatzsteuerliche Organschaft – Deutsche Auslegung auf dem Prüfstand

Personengesellschaft als Organgesellschaft auch bei Beteiligung nicht finanziell in den Organträger eingegliederter Beteiligter?

Umsatzsteuerliche Organschaft: Keine wirtschaftliche Eingliederung per Darlehensgewährung

Besteuerung der öffentlichen Hand – ein Update

Entgelterhöhung beim Verfall von Prämienpunkten

Umsatzsteuerfreie Leistungen eines Dirigenten

Umsatzsteuerliche Behandlung der Abfindungszahlung an Mieter

Dokumentation der Zuordnungsentscheidung von Eingangsumsätzen

Zinserlass bei gemeinsamer irriger Nichtanwendung des Reverse-Charge

Erweiterung der Margenbesteuerung von B2B-Reiseleistungen
