Die CDU, CSU und SPD haben am 08.04.2025 den Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ für die künftige Bundesregierung vorgestellt. Mit dem neuen Koalitionsvertrag rücken auch für den gemeinnützigen Sektor rechtspolitische Weichenstellungen in den Fokus.
Zwischen ambitionierten Reformvorhaben und konkreten Gesetzesänderungen stellt sich für viele Akteure die Frage: Was bedeutet der Koalitionsvertrag für gemeinnützige Organisationen in der Praxis? Von steuerrechtlichen Anpassungen über Bürokratieabbau bis hin zu neuen Förderperspektiven – die geplanten Maßnahmen könnten die Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Engagement spürbar verändern. In diesem Newsletter zeigen wir die wesentlichen Passagen des Koalitionsvertrags auf und geben erste Hinweise darauf, worauf sich Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Akteure künftig einstellen sollten.
Der Koalitionsvertrag sieht konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamts vor. So sollen die Übungsleiterpauschale auf 3.300 € und die Ehrenamtspauschale auf 960 € pro Jahr angehoben werden. Darüber hinaus sind weitere Schritte geplant, um die Attraktivität des Ehrenamts zu erhöhen. Dazu zählt insbesondere ein verbesserter gesetzlicher Haftungsschutz für Ehrenamtliche sowie eine verschärfte Sanktionierung strafbarer Angriffe auf ehrenamtlich Engagierte. Attraktiver soll das Ehrenamt auch für junge Menschen werden, indem mehr Stellen für das Freiwillige Soziale Jahr geschaffen und zusätzliche Mittel zur Erhöhung des Taschengeldes bereitgestellt werden sollen. Zur besseren politischen Vertretung ehrenamtlicher Belange auf Bundesebene soll zudem ein Staatsminister für das Ehrenamt im Kanzleramt angesiedelt werden.
Längst diskutierte Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts finden sich nun als konkrete Vorhaben im Koalitionsvertrag wieder. Dazu gehört die Erhöhung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 50.000 € (bisher 45.000 €) sowie die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für Organisationen mit jährlichen Einnahmen von bis zu 100.000 €. Für Organisationen, deren wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalb der Freigrenze liegen, soll künftig zudem keine Sphärenaufteilung zwischen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und dem Zweckbetrieb mehr erforderlich sein.
Auch der Katalog der gemeinnützigen Zwecke (§ 52 AO) soll modernisiert werden: So soll unter anderem eSport künftig als gemeinnützig anerkannt werden. Im Bereich der Wohlfahrtspflege soll der im vergangenen Jahr von der Ampelkoalition neu eingeführte gemeinnützige Katalogzweck der Wohngemeinnützigkeit künftig durch Investitionszuschüsse ergänzt werden. Zudem sollen Sachspenden künftig weitgehend von der Umsatzsteuer befreit werden.
Insgesamt ist das klare Bekenntnis zur Stärkung des Ehrenamts positiv zu bewerten. Wenig überraschend findet sich die Thematik der „politischen Betätigung“ nicht im Koalitionsvertrag wieder. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Union mit einer Kleinen Anfrage hierzu noch für Aufmerksamkeit gesorgt.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Vorhaben in konkrete Gesetzesinitiativen münden. Positiv hervorzuheben ist das Ziel, bestehende Bürokratie abzubauen – etwa durch den Verzicht auf die Sphärenrechnung und die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei kleineren Trägern.
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