Entgelttransparenz: Warum eine neue BAG-Entscheidung Handlungsbedarf für Unternehmen bedeutet
Gleiches Geld für gleiche Arbeit – dieser Grundsatz gilt EU-weit und ist in Art. 157 AEUV verankert. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ihn nun in einem aktuellen Urteil erneut bekräftigt und die Rechte von Arbeitnehmerinnen im Kampf um gleiche Bezahlung deutlich gestärkt. Nach der Entscheidung genügt es künftig, wenn sich eine Klägerin beim Gehaltsvergleich auf einen einzelnen, besser verdienenden männlichen Kollegen beruft, selbst wenn dieser Spitzenverdiener ist.