Wirtschaftsbedingte Einbußen können Betriebsrentenanpassung entgegenstehen
Ein interessantes neues Urteil wirbelt das Recht der betrieblichen Altersvorsorge auf. Im Ergebnis können Arbeitgeber danach jedenfalls dann die Betriebsrenten trotz hoher Inflation einfrieren, wenn ihre wirtschaftliche Lage nachweislich schwach ist.