Teil 1: Änderung des AEAO – Hilfeleistung in Katastrophenfällen
Wie können steuerbegünstigte Körperschaften Betroffene in Katastrophenfällen schnell und rechtssicher unterstützen – insbesondere dann, wenn Versicherungsleistungen oder staatliche Hilfen auf sich warten lassen? Mit Schreiben vom 2. Juli 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) mit sofortiger Wirkung geändert und die Rahmenbedingungen für die Hilfeleistung gemeinnütziger Organisationen in Katastrophenfällen konkretisiert.