BMF verlängert steuerliche Billigkeitsmaßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 4. Dezember 2025 (Az. IV D 5 - S 2223/00044/030/052) den zeitlichen Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen wegen des fortdauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auch auf das Jahr 2026 erstreckt.