Nach einem langwierigen Gesetzgebungsprozess kommt es nun doch: Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt voraussichtlich noch im Juni 2023 in Kraft. Denn der Bundesrat hat am 12.05.2023 den Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes angenommen, nachdem bereits am 09.05.2023 der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat erzielen konnte. Der Bundestag hatte daraufhin bereits am 11.05.2023 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen.