BMF/BMJV: Diskussionsvorschlag zur Einführung der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz haben gemeinsam ein Rahmenkonzept für eine neue Unternehmensform – die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) – vorgelegt, die nachhaltiges, langfristig ausgerichtetes Unternehmertum befördern soll. Erwirtschaftete Gewinne sollen dauerhaft in der Gesellschaft verbleiben, ohne dass es hierfür komplizierter rechtlicher Hilfskonstruktionen bedarf.