Zuständige Landesbehörde Sachsen-Anhalt zur Erteilung der Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 UStG
Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat mit einem aktuellen Erlass ergänzende Hinweise zur Erteilung der Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 UStG veröffentlicht. Darin werden insbesondere die Zuständigkeiten sowie die Anforderungen an das Antragsverfahren konkretisiert. Für Bildungseinrichtungen ergeben sich daraus wichtige Hinweise zu Inhalt und Form der Antragstellung. Der Beitrag bietet einen kompakten Überblick über die wesentlichen Punkte und unterstützt bei der praktischen Umsetzung.