Neuregelung zum Direktverbrauch aus Energieerzeugungsanlagen – Finanzverwaltung passt umsatzsteuerliche Behandlung an
Mit Schreiben vom 31. März 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die umsatzsteuerliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Energieerzeugungsanlagen grundlegend neu geregelt. Die bisher umfassende Auffassung der Finanzverwaltung wurde in Abschnitt 2.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) angepasst und an die jüngere Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs angeglichen. Diese Neuregelung bringt insbesondere für Betreiber von Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Energieerzeugungseinheiten relevante Änderungen mit sich. Auch gemeinnützige Organisationen, die entsprechende Anlagen betreiben sind von diesen Änderungen betroffen.