Pensionszusagen für GmbH-Geschäftsführer - Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusage
Die betriebliche Altersversorgung ist für viele Gesellschafter-Geschäftsführer ein wichtiger Baustein der Vermögensplanung. Umso bedeutender sind die Aussagen des Bundesfinanzhofs dazu, wann Pensionszusagen steuerlich anerkannt werden und wann eine Umqualifizierung als verdeckte Gewinnausschüttung möglich ist. Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2025 (Az. I R 4/23) hat der BFH hierzu klare Leitlinien für gehaltsumwandlungsfinanzierte Zusagen festgelegt.