Annahmeverzugslohn: BAG begrenzt Auskunftsrechte des Arbeitgebers
Wer einen Kündigungsschutzprozess als Arbeitgeber verliert oder zu verlieren droht, kämpft schon in der nächsten Runde: um Annahmeverzugslohn. Bei langen Verfahren stehen schnell sechsstellige Nachzahlungen im Raum – für nicht wenige Unternehmen existenzbedrohend. Die schärfste Waffe des Arbeitgebers dagegen ist der Einwand des böswilligen Unterlassens anderweitigen Verdienstes. Um überhaupt Munition dafür zu sammeln, verlangten Arbeitgeber in den letzten Jahren von gekündigten Mitarbeitern regelmäßig Auskunft über deren Bewerbungsverhalten. Genau hier zieht das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt eine Grenze – und macht die Verteidigung gegen Annahmeverzugsansprüche für Arbeitgeber spürbar aufwendiger.