Wichtig: Grunderwerbsteuerfreiheit für Übertragungen zwischen Gesellschaftern und Personengesellschaften endet am 31.12.2026
Viele Familien strukturieren ihr Immobilienvermögen in Personengesellschaften wie GbR oder KG, um eine geordnete Vermögensnachfolge zu ermöglichen. Viele Unternehmen strukturieren Immobilien in Personengesellschaften. Ein wesentlicher Vorteil dieser Gestaltung war bisher die Grunderwerbsteuerfreiheit bei der Übertragung von Grundstücken zwischen Gesellschaftern und Personengesellschaft (§§ 5,6 GrEStG) – entsprechend der jeweiligen Beteiligungsquote.