Änderungen zu Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege – Was gemeinnützige Organisationen wissen sollten
Mit dem „Vierten Bürokratieentlastungsgesetz“ wurde eine wichtige Änderung im Handels- und Steuerrecht beschlossen: Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine verkürzte Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren für Buchungsbelege. Diese Neuregelung wirft – wie die Praxis nun zeigt – jedoch Fragen auf, insbesondere in Bezug auf den konkreten Anwendungszeitpunkt und die damit verbundenen Risiken.