Weitere Reformen des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts geplant

22.04.2025
Wirtschaft, Gesellschaft & Handel 2/2025
1 Minute

Auszugsweise heißt es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 9. April 2025 zu wichtigen Themen des Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht wie folgt:

  • Zum aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht:
    „Wir reformieren das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht zur Stärkung der Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und dämmen dabei Missbrauchsmöglichkeiten ein.“

  • Neue Gesellschaftsform:
    „Wir modernisieren das Recht der Genossenschaften und wollen eine neue, eigenständige Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ einführen. Merkmale dieser Rechtsform sind die unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche Privilegierungen oder Diskriminierungen.“

  • Abschwächung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes:
    „Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett. Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert.“

  •  Reduzierung von Compliance-Aufwand:
    Im Rahmen eines nationalen „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“ werden wir bis Ende des Jahres 2025, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen, Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abschaffen und den Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduzieren.“

Wie sind diese Vorhaben einzuordnen?

Koalitionsverträge sind rechtlich nicht bindend. Sie sind im Grundsatz als politische Absichtserklärungen zu verstehen. Ob und in welcher Weise die vorgestellten Änderungen umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Jedenfalls enthalten diese und weitere Änderungsvorschläge wichtige Impulse zum Abbau von Bürokratie und zur Weiterentwicklung und Modernisierung geltender Gesetze.

Bildnachweis:Liudmila Chernetska/Stock-Fotografie-ID:1323839496

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Berlin
Bülowstraße 66
10783 Berlin
München
Atelierstraße 1
81671 München
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Pixel