Gemeinnützige Organisationen können Ökopunkte verkaufen. Ökopunkte sind eine ökologische Ausgleichswährung. So fordert der Gesetzgeber bspw. für Flächenversiegelungen durch Baumaßnahmen einen entsprechenden ökologischen Ausgleich an anderer Stelle. Dieser Ausgleich, in Form einer Flächenentsiegelung kann durch einen Dritten erfolgen, der damit Einnahmen aus dem Verkauf von Ökopunkten generiert.
Die steuerliche Einordnung des Verkaufs von Ökopunkten durch gemeinnützige Organisationen war seit vielen Jahren umstritten. In 2019 hat der Bundesfinanzhof zur ertragsteuerlichen Einordnung Stellung genommen. Unklar war danach nur noch die umsatzsteuerliche Einordnung. Hierzu hat sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom 30. Januar geäußert. Insgesamt hat sich die steuerliche Einordnung durch die beiden Urteile sehr zugunsten gemeinnütziger Organisationen entwickelt. Die Einzelheiten sollen in der Veranstaltung vorgestellt und diskutiert werden.