Entlastungen für Unternehmen von Bürokratie geplant

30.09.2019
Gesellschaftsrecht
1 Minute

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf zum Abbau von Bürokratie vorgelegt.

Der Entwurf wurde in der Sitzung des Bundeskabinetts am 18.09.2019 beschlossen. In dem Entwurf sind Maßnahmen geplant, mit denen Unternehmen nach Auskunft des Ministeriums insgesamt um mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr entlastet werden sollen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen hierbei von bürokratischen Pflichten befreit werden. So ist die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgesehen, wobei die Krankenkassen den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit des gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren.Ferner sieht der Entwurf vor, dass Unternehmen alte elektronisch gespeicherte Steuerunterlagen nicht mehr dauerhaft in verschiedenen Varianten vorhalten müssen.

Dokumente sollen künftig statt bisher zehn nur noch fünf Jahre für die Finanzämter aufbewahrt werden müssen. Hierbei soll es stets ausreichen, die Daten auf geeigneten Datenträgern bereitzuhalten. Ferner ist die Harmonisierung von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften geplant. Daneben sollen Doppelmeldungen zur Berufsgenossenschaft vermieden und Statistikpflichten verringert werden.

Die Regelungen werden voraussichtlich zum 01.01.2021 in Kraft treten. Neben dem Bundestag muss allerdings auch der Bundesrat noch zustimmen.

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