Das Thema Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Leistungen bleibt für gemeinnützige Organisationen hochrelevant. Unsere Forumsveranstaltung greift daher die Grundlagen, als auch die wichtigsten Entwicklungen auf, die Sie als gemeinnützige Organisation kennen müssen.
Als juristische Personen unterliegen gemeinnützige Einrichtungen umsatzsteuerlichen Pflichten bei Leistungsbezügen aus dem Ausland – unabhängig davon, ob eigene steuerpflichtige Umsätze erzielt werden. Wir zeigen Ihnen praxisnah, wie Sie entsprechende Sachverhalte sicher erkennen und korrekt handhaben.
Im aktualisierten Programm erwarten Sie folgende Themen:
Reverse Charge – Wann gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft?
Immer dann, wenn sonstige Leistungen aus dem Ausland bezogen werden und der Leistungsort in Deutschland liegt, greift das Reverse-Charge-Verfahren. Wir erläutern, wie Sie den Leistungsort korrekt bestimmen und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
Innergemeinschaftlicher Erwerb – Was ist zu beachten?
Der Bezug von Waren aus dem EU-Ausland kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Umsatzsteuerpflicht in Deutschland führen – auch unterhalb der Erwerbsschwelle von 12.500 EUR lauern Fallstricke, die wir anhand aktueller Praxisbeispiele beleuchten.
EU-Kleinunternehmerregelung (§ 19a UStG) – Entlastung für gemeinnützige Organisationen?
Seit dem 1. Januar 2025 können Kleinunternehmer unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten von der dortigen Steuerbefreiung profitieren – und umgekehrt. Wir erläutern, welche Umsatzschwellen maßgeblich sind (EU-weit max. 100.000 EUR), wie das neue Meldeverfahren über das BZSt-Portal funktioniert und was dies konkret für gemeinnützige Organisationen bedeutet.
Die Veranstaltung berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.
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