Vermietende dürfen vor dem Abschluss eines Mietvertrags Selbstauskünfte einholen, aber nur im Rahmen enger datenschutzrechtlicher Grenzen. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat ihren Musterfragebogen aktualisiert.
Die in dem Musterfragebogen gestellten Fragen und erbetenen Unterlagen folgen den Ausführungen der Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen der Datenschutzkonferenz (DSK), Version 2.0, mit Anlage (Musterfragebogen) vom März 2026. Vor einer Nutzung des Musterfragebogens muss von Vermieter:innen geprüft werden, inwieweit die benannten Fragen und geforderten Unterlagen für das jeweilige Mietverhältnis erforderlich sind. Der Fragebogen gliedert sich streng nach dem Zeitpunkt im Vermietungsprozess: Die Datenerhebung ist gestaffelt nach Besichtigungstermin, Anmietungsinteresse der Mietinteressent:in und der Entscheidung der Vermieterseite für die jeweilige Mietvertragspartei. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen keine unaufgefordert zugesandten Unterlagen mit Personenbezug verarbeitet werden, wenn diese im Vermietungsprozess noch nicht erforderlich sind.
Überprüfen Sie Ihre bestehenden Selbstauskunftsformulare auf Konformität mit der DSK-Orientierungshilfe Version 2.0 einschließlich der Anlage vom März 2026
Fordern Sie nur diejenigen Informationen und Unterlagen an, die zum jeweiligen Zeitpunkt entlang des Vermietungsprozesses tatsächlich erforderlich sind
Ergänzen Sie Ihren Prozess um eine datenschutzrechtliche Informationspflicht gegenüber Mietinteressent:innen (Art. 13 DS-GVO)
Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Mieterbewerbungsunterlagen
Prüfung und datenschutzkonforme Überarbeitung Ihrer Mieterbewerbungsunterlagen
Beratung zur datenschutzgerechten Gestaltung des Vermietungsprozesses
Erstellung von Datenschutzhinweisen für Mietinteressent:innen
Schulungen für Hausverwaltungen und Vermieter:innen
Bildnachweis:Aree Sarak/Stock-Fotografie-ID:2219875633