Der Koalitionsvertrag steht –  Was ist arbeitsrechtlich von der neuen Bundesregierung zu erwarten?

10.04.2025
Arbeitsrecht
2 Minuten

Deutschland hat aller Voraussicht nach bald eine neue Bundesregierung. CDU/CSU und SPD haben sich am gestrigen Tag (09.04.2025) auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Dieser sieht auch arbeitsrechtlich einige (erwartete und weniger erwartete) Änderungen vor. Doch was hat sich die kommende Bundesregierung konkret vorgenommen? Wie geht es mit dem Dauerbrenner Zeiterfassung weiter? Werden die Arbeitszeitregelungen endlich flexibilisiert? Wie steht es um die angekündigte Entbürokratisierung? Wir geben einen kurzen Überblick über die wesentlichen Aspekte. 

Unter der Überschrift „Neues Wirtschaftswachstum, gute Arbeit, gemeinsame Kraftanstrengung“ fasst die Koalition ihre Pläne u.a. im Arbeitsrecht wie folgt zusammen: 

Das bereits durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV auch im Arbeitsrecht teilweise zurückgenommene Schriftformerfordernis soll weiter zurückgedrängt werden. Als konkretes Beispiel sieht der Koalitionsvertrag das Befristungsrecht vor. Auch der Arbeitsschutz soll entbürokratisiert und insbesondere die Prävention vor psychischen Erkrankungen gestärkt sowie die sog. Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherung auch für die Paketzustellungsbranche eingeführt werden. Bei der Arbeitsvermittlung soll das Prinzip „Fördern und Fordern“ zum Einsatz kommen.  

Ab 2026 soll nach Wunsch der zukünftigen Bundesregierung ein Mindestlohn von dann 15 EUR greifen. Zu diesem Zweck soll die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung neben der Tarifentwicklung auch 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten zu berücksichtigen. 

Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Darin liegt eine deutliche Erleichterung für Unternehmen, weil potentiell die starre gesetzliche Grenze der 10-stündigen täglichen Höchstarbeitszeit wegfällt – die Freude hierüber wird aber ein wenig dadurch getrübt, dass zur konkreten Ausgestaltung ein vorheriger „Dialog mit den Sozialpartnern“ vorgesehen ist. Die Zeiterfassung soll „unbürokratisch“ elektronisch geregelt werden, Vertrauensarbeitszeit dabei ausgenommen sein. 

Einen Anreiz zur Ausweitung von Teilzeitarbeit könnten zukünftig steuerlich begünstigte Prämien des Arbeitgebers darstellen. 

Zuschläge für Mehrarbeit über die Vollzeitarbeit hinaus sollen steuerfrei gestellt werden. Dabei werden tarifliche Arbeitszeitregelungen privilegiert, da hier Vollzeitarbeit bereits ab 34 Wochenstunden vorliegen soll, im nichttariflichen Bereich dagegen erst  ab 40 Stunden pro Woche. 

Ein Tariftreuegesetz soll für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 EUR gelten und für Start-Ups mit innovativen Leistungen insoweit eine Privilegierung (ab 100.000 EUR) vorgesehen werden. Bezweckt ist hierdurch die Stärkung der Tarifbindung. 

Die Mitbestimmung soll digitalisiert werden. Zukünftig sollen Online-Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen ebenso möglich sein wie ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften und eine digitale Wahlmöglichkeit im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden. Darüber hinaus sind steuerliche Anreize für die Mitgliedschaft in Gewerkschaften geplant.  

Wohl auch um die gebeutelte Autoindustrie zu stärken, soll außerdem die Bruttopreisgrenze für eine steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen auf 100.000 EUR erhöht werden

Schließlich ist ein Ziel der Koalition die Stärkung der Alterssicherung, u.a. der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern, etwa durch Verbesserung der Geringverdienerförderung und Erhöhung der Portabilität bei Arbeitgeberwechsel. Zugleich ist geplant, das Arbeiten über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus durch eine Aktivrente attraktiver zu  gestalten; wer länger freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 EUR pro Monat steuerfrei. Ferner soll das Vorbeschäftigungsverbot bei Befristungen aufgehoben und so auch die befristete Weiterarbeit im Rentenalter ermöglicht werden. Schließlich sollen auch neue Selbständige „gründerfreundlich“ in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. 

Fazit: Vieles war bereits im Vorhinein in der Diskussion, einiges hat sich bewahrheitet. Dass sich die neue Bundesregierung einer Entbürokratisierung verschrieben hat, ist begrüßenswert. Gleiches gilt für das Ziel einer Flexibilisierung der Arbeitszeit und den angekündigten unkomplizierten Umgang mit der Zeiterfassungspflicht. Ob sich die Mindestlohnkommission den Vorgaben der künftigen Bundesregierung anschließen wird, bleibt hingegen abzuwarten. 

Bildnachweis: IMAGO / dts Nachrichtenagentur // Medien-ID: 0810481214

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Berlin
Bülowstraße 66
10783 Berlin
München
Atelierstraße 1
81671 München
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Pixel