Der Widerrufsbutton kommt: Was Online-Shops jetzt tun müssen

10.04.2026
IT-Recht
1 Minute

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops mit einer gut sichtbaren Widerrufsfunktion auf ihrer Webseite ausgestattet sein. Eine neue gesetzliche Pflicht, die erheblichen Handlungsbedarf mit sich bringt.

Was Webseitenbetreibende wissen sollten

Aufgrund der EU Richtlinie 2023/2673 hat der deutsche Gesetzgeber den neuen § 356a BGB ergänzt und verpflichtet damit Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbrauchern im Fernabsatz eine einfache elektronische Möglichkeit zur Ausübung des Widerrufsrechts zur Verfügung zu stellen. Konkret bedeutet das: Auf der Webseite muss eine klar beschriftete Schaltfläche oder ein hervorgehobener Link dargestellt werden (bekannt geworden als sogenannter „Widerrufsbutton“), über den die Verbraucher auf eine separate Seite mit einem Widerrufsformular weitergeleitet werden. Dieses Widerrufsformular kann dann von dem Verbraucher mit einen Bestätigungsbutton ausgelöst werden, der ebenfalls gut lesbar und ausschließlich mit den Worten „Widerruf bestätigen“ oder einer vergleichbaren eindeutigen Formulierung beschriftet sein muss. Ziel ist es, die praktische Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts zu erleichtern und undurchsichtige oder aufwändige Widerrufsverfahren zu unterbinden.

Was technisch und rechtlich zu regeln ist

  • Prüfung, ob die eigene Webseite unter die neue Pflicht fällt (insbesondere bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchenden)

  • Integration einer rechtssicher gestalteten Widerrufsfunktion an gut sichtbarer Stelle im Bestellprozess sowie im Kundenkonto

  • Sicherstellung, dass eindeutige Beschriftungen gewählt werden für den Widerrufsprozess (z. B. „Vertrag widerrufen" im ersten Schritt „Widerruf bestätigen“ bei Absendung des Formulars)

  • Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrungen

  • Technische Umsetzung und Dokumentation des Widerrufsvorgangs für Nachweiszwecke

Unser Angebot für Sie

  • Prüfung Ihrer Webseite und Ihres Bestellprozesses auf Compliance mit der neuen Pflicht

  • Beratung zur rechtssicheren Gestaltung und Beschriftung der Widerrufsfunktionen

  • Überarbeitung oder Erstellung Ihrer Widerrufsbelehrung, AGB und Musterformulare

  • Begleitung bei der technischen und rechtlichen Umsetzung in Ihrem Online-Shop

Bildnachweis:Carkhe/Stock-Illustration-ID:2230427340

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