KI-Chatbot auf Ihrer Webseite: Haftung für Falschangaben - OLG Hamm schafft Klarheit

29.05.2026
IT-Recht
1 Minute

Wer auf seiner Unternehmenswebseite einen KI-Chatbot einsetzt, haftet für dessen irreführende Aussagen, auch wenn diese nicht beabsichtigt waren. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einer richtungsweisenden Entscheidung klargestellt.

Was Webseitenbetreibende wissen sollten

Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 4 UKl 3/25) entschieden, dass es sich bei unzutreffenden Antworten eines KI-Chatbots um unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG handelt.

Klägerin war die Verbraucherzentrale NRW. Die Beklagte, die Aesthetify GmbH (bekannt durch die Düsseldorfer Beauty-Ärzte) betrieb auf ihrer Webseite einen KI-Chatbot, der auf Nutzerfragen angegeben hatte, die hinter dem Unternehmen stehenden Ärzte seien „Fachärzte für ästhetische Behandlungen" sowie „Fachärzte für ästhetische Medizin", was nicht der Wahrheit entsprach und teils schlicht nicht existierende Facharztbezeichnungen sind. Der Senat trat der Auffassung der Beklagten entgegen, die unzutreffenden Antworten des Chatbots seien ihr nicht als eigene geschäftliche Handlung zurechenbar. Selbst wenn die Beklagte den Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen habe programmieren lassen, trage sie für die falschen Ausgaben die Verantwortung. Die Verbraucherzentrale hatte die Beklagte zuvor abgemahnt; der Chatbot wurde daraufhin deaktiviert. Die Revision zum BGH wurde zugelassen; das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Handlungsbedarf für Unternehmen

  • Überprüfen Sie den Einsatz von KI-Chatbots auf Ihren Webseiten auf potenzielle Falschaussagen, insbesondere zu Qualifikationen, Zulassungen, Zertifizierungen und Unternehmenseigenschaften

  • Etablieren Sie ein regelmäßiges Monitoring der Chatbot-Ausgaben

  • Ergänzen Sie Datensätze und Systemprompts um explizite Grenzen und Korrekturen

  • Prüfen Sie, ob Haftungsausschlüsse in Nutzungsbedingungen den Anforderungen standhalten

  • Stellen Sie sicher, dass interne Prozesse für den Fall einer Abmahnung wegen Chatbot-Ausgaben vorhanden sind

Unser Angebot für Sie

  • Rechtliche Prüfung von KI-Chatbots

  • Beratung zum wettbewerbsrechtlichen Risiko beim KI-Einsatz im Außenauftritt

  • Unterstützung bei der Erstellung eines internen KI-Governance-Rahmens

  • Vertretung im Abmahnverfahren und vor Gericht

Bildnachweis:NicoElNino/Stock-Fotografie-ID:1754267219

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