Update zu Nachhaltigkeitsberichten

10.11.2025
Wirtschaft, Gesellschaft & Handel 4/2025
1 Minute

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) haben gemeinsam die Praxishilfe "CSRD-Prüfung - Readiness Check" veröffentlicht. Das Dokument soll Unternehmen praxisnahe Hinweise zur externen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geben und beschreibt den Ablauf sowie konkrete Schritte zur Vorbereitung.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464 - CSRD) verpflichtet Unternehmen - abhängig von Rechtsform und Größe sowie zeitlich gestaffelt - zur Veröffentlichung eines extern zu prüfenden Nachhaltigkeitsberichts. In Deutschland soll diese Prüfung laut Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes durch den Abschlussprüfer oder einen sonstigen Wirtschaftsprüfer erfolgen.

Demnach sind ab 2025/2026 Unternehmen berichtspflichtig, wenn sie zwei der folgenden drei Kriterien über drei aufeinanderfolgende Jahre erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter

  • Nettoumsatz über 50 Mio. Euro

  • Bilanzsumme über 25 Mio. Euro

Ausnahmen und Sonderfälle betreffen insbesondere große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, die unabhängig von Umsatz- oder Bilanzsumme berichtspflichtig sind. Ebenso unterliegen Banken und Versicherungen der Berichtspflicht, auch wenn sie nicht börsennotiert sind. Nicht-EU-Unternehmen werden ab 2028 erfasst, sofern sie eine EU-Niederlassung oder Tochtergesellschaft haben und innerhalb der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro erzielen.

Der Readiness Check bietet eine Übersicht zu Anforderungen und Prüfprozess und liefert Informationen zur aktuellen Rechtslage in Deutschland und Europa. Er erläutert die Unterschiede zwischen einer Prüfung mit begrenzter und mit hinreichender Sicherheit. Zudem enthält er Praxishinweise, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung prüfungssicher aufbauen und welche Aspekte bei der Vorbereitung auf eine externe Prüfung besonders zu beachten sind.

Mit der CSRD werden die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die EU erweitert. Der Anwendungsbereich wird derzeit auf EU-Ebene im Zuge des sog. Omnibus-Pakets verhandelt. In Deutschland liegt seit Anfang September 2025 ein neuer Regierungsentwurf zur Umsetzung in nationales Recht vor.

Bildnachweis:wutwhanfoto/Stock-Fotografie-ID:1798012671

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Berlin
Bülowstraße 66
10783 Berlin
München
Atelierstraße 1
81671 München
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Pixel