Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2025 den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur weiteren Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens beschlossen. Künftig sollen notarielle Beurkundungen auch vollständig elektronisch erfolgen können. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt in Richtung moderner, digitaler Justizvollzug vollzogen.
Obwohl viele Urkunden zuvor bereits elektronisch entworfen, verwahrt und vollzogen wurden, musste die Niederschrift einer Beurkundung bislang in Papierform erfolgen. Das führt zu Medienbrüchen: Eine digital vorbereitete Urkunde wird ausgedruckt, unterschrieben und dann wieder eingescannt. Das neue Gesetz soll diesen Medienwechsel beseitigen und digitale Prozesse durchgängig ermöglichen.
Elektronische Beurkundung von Willenserklärungen
Notarielle Beurkundungen können künftig in elektronischer Form erfolgen, auch im klassischen Präsenzverfahren. Die Urkundsperson erstellt die Niederschrift direkt digital. Die Beteiligten unterzeichnen auf einem Unterschriftenpad oder per qualifizierter elektronischer Signatur. Abschließend signiert die Urkundsperson die Urkunde elektronisch.
Technische Infrastruktur durch die Bundesnotarkammer
Damit die neuen Verfahren reibungslos funktionieren, wird die Bundesnotarkammer ein bundeseinheitliches Signatursystem für elektronische Präsenzbeurkundungen bereitstellen.
Beglaubigung elektronischer Unterschriften
Künftig können auch elektronische Unterschriften, die z. B. auf einem Tablet oder Unterschriftenpad geleistet wurden, öffentlich beglaubigt werden, ohne Ausdruck des Dokuments.
Elektronische Zugangsbewirkung von Erklärungen
Für die Wirksamkeit von Erklärungen genügt künftig der elektronische Zugang einer beglaubigten Abschrift, z. B. bei Erbausschlagungen gegenüber dem Nachlassgericht. Eine papierförmige Ausfertigung ist nicht mehr erforderlich.
Elektronische Legalisation ausländischer Urkunden
Immer mehr Staaten stellen öffentliche Urkunden ausschließlich digital aus. Der Gesetzentwurf sieht daher eine elektronische Echtheitsbestätigung (Legalisation) für solche ausländischen Urkunden vor, wenn keine Apostille greift. Konsulate sollen dies künftig elektronisch vornehmen können.
Die geplante Neuregelung soll digitale Beurkundungs- und Beglaubigungsverfahren ermöglichen, die den Anforderungen an Sicherheit, Authentizität und Integrität weiterhin gerecht werden. Gleichzeitig werden notarielle Prozesse beschleunigt, vereinfacht und effizienter gestaltet, ganz im Sinne moderner Verwaltungspraxis und nutzerfreundlicher Rechtsanwendung.
Mit der elektronischen Beurkundung wird das notarielle Beurkundungsverfahren zukunftsfähig gemacht. Die neue Gesetzeslage ermöglicht eine vollständig digitale Abwicklung, vom Entwurf über die Unterzeichnung bis zur Übermittlung. Davon profitieren nicht nur Notarinnen und Notare, sondern auch Bürgerinnen, Bürger und Institutionen.
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