Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

22.05.2026
Steuern und Wirtschaft
3 Minuten

Der Weg eines Steuergesetzes vom Kabinett bis zur Verkündung ist selten geradlinig und das jüngste Gesetzgebungsverfahren rund um das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften illustriert dies eindrücklich. Nach einem Scheitern im Bundesrat ist die politische Lage derzeit unübersichtlich: Ein zentrales Vorhaben wurde von der Bundesregierung bereits aufgegeben, während über das Schicksal der übrigen Regelungen noch keine Klarheit besteht. Wir fassen für Sie den aktuellen Stand zusammen und erläutern, was dies für Ihr Unternehmen bedeutet.

Hintergrund: Warum ist das Gesetz ins Stocken geraten?

Der Bundestag hatte das Gesetz am 24. April 2026 verabschiedet. Die Koalitionsfraktionen hatten einen Antrag eingebracht, der eine neue steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro für Arbeitnehmer enthielt. Diese sollte als Ausgleich für gestiegene Lebenshaltungskosten dienen und von Arbeitgebern steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt werden können.

Am 8. Mai 2026 verweigerte der Bundesrat dem Gesetz seine Zustimmung. Lediglich vier der sechzehn Bundesländer stimmten dafür. Hauptkritikpunkt: Die Länder und Kommunen hätten den Großteil der Kosten der Entlastungsprämie tragen müssen, ohne daran politisch mitgewirkt zu haben.

1. Die 1.000-Euro-Entlastungsprämie: Endgültig vom Tisch

Die geplante Entlastungsprämie nach § 3 Nr. 11d EStG wird nicht kommen. Regierungssprecher Stefan Kornelius teilte nach dem Koalitionsausschuss am Dienstagabend mit, dass dieses Vorhaben nicht weiterverfolgt werde.

Welche Alternativen werden diskutiert?

Die Koalition sucht derzeit nach einem Ersatz für die gescheiterte Prämie. Im Gespräch sind unter anderem:

  • Eine Erhöhung der Pendlerpauschale

  • Eine Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher (bislang kommen entsprechende Vergünstigungen nur Teilen der Industrie zugute)

  • Direktzahlungen an Bürgerinnen und Bürger

Konkrete Entscheidungen sind bislang nicht gefallen. 

2. Die übrigen Regelungen des Gesetzes: Ausgang weiterhin offen

Neben der Entlastungsprämie enthält das Gesetz eine Reihe weiterer, steuerrechtlich bedeutsamer Regelungen. Diese sind durch das Scheitern im Bundesrat vorerst ebenfalls blockiert. Ob und in welcher Form der Vermittlungsausschuss einberufen wird, ist derzeit noch ungeklärt.

Denkbar ist, dass der Vermittlungsausschuss die Entlastungsprämie aus dem Gesetzentwurf herausnimmt und Bundestag sowie Bundesrat eine bereinigte Fassung vorlegt, die die übrigen Regelungen beibehält. Ob und wann dies geschieht, bleibt abzuwarten.

Wir stellen Ihnen nachfolgend die wesentlichen Regelungen vor, die grundsätzlich noch Gegenstand des Verfahrens sein könnten:

a) Gewerbesteuer: Geplante Anhebung des Mindesthebesatzes

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Gewerbesteuer-Mindesthebesatz in § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG von bislang 200 Prozent auf 280 Prozent anzuheben. Ziel ist es, rein steuermotivierte Scheinsitzverlegungen in Gemeinden mit besonders niedrigen Hebesätzen zu unterbinden, da solche Verlagerungen den betroffenen Gemeinden erhebliche Steuerausfälle bescheren. Die Neuregelung wäre ab dem Erhebungszeitraum 2027 anzuwenden gewesen.

b) Grunderwerbsteuer: Klarstellung zur Signing-Closing-Problematik

Der Entwurf enthält in § 1 Abs. 3b GrEStG eine lang erwartete Regelung zur Doppelbesteuerungsproblematik bei Unternehmenstransaktionen. Bislang können sowohl der Abschluss des Kaufvertrags (Signing) als auch dessen dingliche Vollziehung (Closing) separate Grunderwerbsteuerpflichten auslösen. Nach der geplanten Neuregelung soll grundsätzlich nur noch das Signing besteuert werden. Das Closing wäre in der Regel nicht mehr als eigenständiger Erwerbsvorgang zu erfassen. Daneben war eine Verlängerung der Anzeigefrist nach § 19 Abs. 3 GrEStG auf einen Monat vorgesehen.

c) Grunderwerbsteuer: Entfristung der Gesamthandsfiktion für Personengesellschaften

Ebenfalls im Gesetzentwurf enthalten ist die Entfristung der grunderwerbsteuerlichen Gesamthandsfiktion für Personengesellschaften (§ 24 GrEStG), die nach bisheriger Rechtslage zum 31. Dezember 2026 ausgelaufen wäre. Durch die Entfristung würde die bisherige, durch jahrzehntelange Rechtsprechung gefestigte steuerliche Behandlung von Grundstücksübertragungen auf bzw. von Personengesellschaften dauerhaft fortgeführt.

Besonderer Hinweis: Sollte das Gesetz bis zum 31. Dezember 2026 nicht in Kraft treten, würde die Gesamthandsfiktion ersatzlos wegfallen. Dies könnte für Personengesellschaften, die Immobilienvermögen halten, erhebliche steuerliche Konsequenzen haben. Wir werden Sie rechtzeitig informieren und empfehlen, geplante Grundstücksübertragungen im Kontext von Personengesellschaften bereits jetzt sorgfältig zu prüfen.

Fazit und Handlungsaufforderung

Die aktuelle Situation ist durch erhebliche Rechtsunsicherheit geprägt. Das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes ist in seiner verabschiedeten Form vorerst gescheitert. Die darin enthaltene Entlastungsprämie wird nicht kommen. Was aus den übrigen steuerrechtlichen Regelungen wird, ist derzeit offen.

Wir beobachten das weitere Gesetzgebungsverfahren aufmerksam und halten Sie über alle wesentlichen Entwicklungen auf dem Laufenden.

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Berlin
Bülowstraße 66
10783 Berlin
München
Atelierstraße 1
81671 München
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Paderborn
Klingenderstraße 5
33100 Paderborn
Pixel