Praxisleitfaden zum KI-Einsatz mit begrenztem oder minimalem Risiko

15.09.2026
IT-Recht
4 Minuten

Worum geht es? 

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz von Künstlicher Intelligenz veröffentlicht. 

Anders als die meisten bestehenden Leitfäden, die sich schwerpunktmäßig mit Hochrisiko-KI-Systemen befassen, konzentriert sich dieser Leitfaden bewusst auf KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko, also die in der Praxis besonders häufigen Anwendungsfälle wie interne Chatbots, Textzusammenfassungen oder Recherche-Tools. Er richtet sich sowohl an kleinere Verwaltungen als auch an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). 

Für wen ist der Leitfaden relevant? 

Der Leitfaden richtet sich an alle Organisationen, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-Verordnung einsetzen oder anbieten, unabhängig davon, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Praktisch betrifft dies vor allem: 

Betreiber, die KI-Systeme im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzen, z. B. interne Chatbots, Textzusammenfassungen, Recherche- oder Formulierungshilfen; 

Werden bei dem KI-Einsatz personenbezogene Daten verarbeitet, gelten zusätzlich die Anforderungen der DSGVO entlang des gesamten KI-Lebenszyklus. 

Risikostufen im Überblick 

Die KI-Verordnung unterscheidet vier Risikostufen. Der Leitfaden konzentriert sich auf die beiden unteren Stufen: 

Risikostufe 

Bedeutung 

Unannehmbares Risiko 

Verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO (z. B. Social Scoring, manipulative KI-Systeme). 

Hohes Risiko 

Besondere Pflichten nach Art. 6 ff. KI-VO (z. B. KI-Systeme zur Bewertung von Lernergebnissen oder zur Personalauswahl). Nicht Gegenstand dieses Leitfadens. 

Begrenztes Risiko 

Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, z. B. für Chatbots oder Systeme, die synthetische Inhalte erzeugen. 

Minimales Risiko 

Keine speziellen Verpflichtungen außer den KI-Kompetenz-Pflichten nach Art. 4 KI-VO (z. B. Spam-Filter, KI-Systeme zur Recherche). 

Der empfohlene Managementprozess 

Der LfDI MV empfiehlt ausdrücklich die Etablierung eines strukturierten KI-Managementprozesses, um eine hinreichende „KI-Qualität“, also einen zuverlässigen, sicheren, fairen und rechtskonformen Einsatz sicherzustellen und die kontinuierliche Gesetzeskonformität zu gewährleisten. Beauftragte für Datenschutz, Informationssicherheit sowie ggf. der Betriebs- oder Personalrat sollten dabei eingebunden werden. 

Konkret schlägt der Leitfaden folgende Maßnahmen vor: 

KI-Managementprozess 

 

Prozess etablieren 

M 0.1 

Bestand erfassen 

M 1.1 

Rolle bestimmen 

M 1.2 

Risiko einstufen 

M 1.3 

↓ 

Datenschutz prüfen 

M 1.4 

KI-VO-Pflichten umsetzen 

M 1.5 

Technik dokumentieren 

M 1.6 

Kontinuierlich überprüfen 

Plan, Do, Check, Act 

 

 

Maßnahme 

Inhalt 

M 0.1 Prozess für KI-Management 

Etablierung eines kontinuierlichen KI-Managementprozesses (angelehnt an den Plan-Do-Check-Act-Zyklus des Standard-Datenschutzmodells). 

M 1.1 Bestandsaufnahme und Dokumentation 

Vollständige Dokumentation aller KI-Systeme: funktionale Anforderungen, verarbeitete Daten, Anwendungsfall und ggf. Rechtsgrundlage. Auch für Bestandssysteme nachzuholen. 

M 1.2 Rollenbestimmung 

Feststellung, ob die Organisation Anbieter, Betreiber oder eine andere Rolle nach Art. 3 Nr. 8 KI-VO einnimmt. 

M 1.3 Risikoeinstufung 

Einordnung des konkreten Anwendungsfalls in eine der vier Risikostufen der KI-Verordnung. 

M 1.4 Anforderungen bei personenbezogenen Daten 

Sicherstellung von Rechtsgrundlage und Zweckbindung, Umsetzung der Betroffenenrechte entlang des KI-Lebenszyklus, ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung. 

M 1.5 Anforderungen nach der KI-Verordnung 

Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO) sowie Erfüllung der Transparenzpflichten für Systeme mit begrenztem Risiko (Art. 50 KI-VO). 

M 1.6 Geeignete technische Umsetzung 

Architektur- und Betriebsentscheidungen (z. B. intern vs. Cloud), Datenqualität, digitale Souveränität und Sicherheit entlang des gesamten KI-Lebenszyklus dokumentieren. 

 

KI-Kompetenz und Transparenzpflichten 

Unabhängig von der Risikoeinstufung müssen Anbieter und Betreiber nach Art. 4 KI-VO ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz sicherstellen. Was ausreichend ist, hängt vom konkreten KI-System, der Risikoeinstufung und der Aufgabe des eingesetzten Personals ab – neben technischem und rechtlichem Wissen kann dies auch Risikobewusstsein und praktische Anwendungsfertigkeiten umfassen. 

Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko (z. B. Chatbots oder Systeme zur Erzeugung synthetischer Inhalte) gelten zusätzlich die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO. Die notwendigen Informationen müssen spätestens bei der ersten Interaktion klar, eindeutig und barrierefrei bereitgestellt werden. Für KI-Systeme mit minimalem Risiko regt Art. 95 KI-VO die freiwillige Einhaltung eines Verhaltenskodex an. 

Technische Umsetzung: digitale Souveränität im Fokus 

Der Leitfaden legt besonderen Wert auf die technische Ausgestaltung des KI-Betriebs: 

  • Ein interner (on-premise) Betrieb ist im Hinblick auf die volle Kontrolle über Daten und System einem externen Cloud-Betrieb grundsätzlich vorzuziehen;  

  • wird dennoch eine Cloud-Lösung genutzt, sollten die DSK-Kriterien für souveräne Clouds und ein Ausschluss der Einflussnahme von Drittstaaten beachtet werden;  

  • Open-Source-Lösungen, offene Schnittstellen und Formate tragen zur digitalen Souveränität bei und reduzieren Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern; 

  • allgemeine generative KI-Systeme liefern bei fachlichen Nischen oder proprietären Daten oft ungenügende Ergebnisse; Retrieval Augmented Generation (RAG) kann hier Abhilfe schaffen; 

  • auch bei gut funktionierenden Systemen sollte stets sichergestellt sein, dass der Mensch letztverantwortlich entscheidet, dies gilt besonders für KI-Agenten mit hoher operativer Autonomie. 

Ausblick: KI-Agenten 

Im Anhang des Leitfadens geht der LfDI MV zusätzlich auf KI-Agenten ein, die sich durch eine deutlich höhere operative Autonomie von klassischen KI-Systemen unterscheiden. Ungemanagte KI-Agenten stellen nach Einschätzung des LfDI MV ein nicht kalkulierbares Sicherheitsrisiko dar. Organisationen sollten daher geeignete Steuerungs- und Organisationsprozesse etablieren und Themen wie Datenminimierung, Zugriffsrechte, Löschkonzepte und die Absicherung gegen Manipulation (z. B. Prompt Injection) aktiv managen. 

Handlungsempfehlungen 

Wir empfehlen, zeitnah folgende Punkte zu prüfen: 

  • Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme setzt Ihr Unternehmen ein oder bietet es an, und welcher Risikostufe sind diese zuzuordnen? 

  • Rollen- und Pflichtenbestimmung: Sind Sie Anbieter, Betreiber oder beides und welche konkreten Pflichten ergeben sich daraus? 

  • Datenschutz-Check: Werden personenbezogene Daten verarbeitet? Liegt eine Rechtsgrundlage vor, sind die Verträge ausreichend, liegt eine Drittstaatenübermittlung vor und ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich? 

  • KI-Kompetenz: Ist ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den beteiligten Mitarbeitenden sichergestellt (Art. 4 KI-VO)? 

  • Technische Umsetzung: Ist die Architektur (intern vs. Cloud) im Hinblick auf Sicherheit, digitale Souveränität und Datenqualität geprüft? 

  • KI-Management-Prozess: Existiert ein strukturierter, kontinuierlicher Prozess zur Sicherstellung der Rechtskonformität, inklusive Einbindung von Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragten sowie eine entsprechende Arbeitsanweisung für Mitarbeitende? 

  • KI-Agenten: Werden bereits autonom agierende KI-Agenten eingesetzt oder geplant? Falls ja, sind geeignete Steuerungs- und Sicherheitsmaßnahmen geprüft. 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Quellen: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV), Datenschutzkonformer und digital-souveräner Einsatz von Künstlicher Intelligenz mit beschränktem oder minimalem Risiko – Ein praxisorientierter Leitfaden, Stand Juli 2026; Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). 

 

Bildnachweis:HudHudPro/Stock-Fotografie-ID:2202248282

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