Nach seinem Steuerrechtsstudium zwischen 2008 und 2011 an der Fachhochschule für Finanzen in Königs Wusterhausen absolvierte er – neben seiner Tätigkeit als Finanzbeamter des Landes Berlin im Bereich des Gemeinnützigkeitsrecht – das Studium der Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt im Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Potsdam, welches er im Jahr 2016 mit dem ersten Staatsexamen abschloss. In dem anschließenden Referendariat am Kammergericht Berlin vertiefte er seine einschlägigen Kenntnisse mit fachspezifischen Stationen u. a. im Referat für Gemeinnützigkeit beim Bundesministerium der Finanzen, in der Steuerrechtsabteilung einer internationalen Wirtschaftskanzlei sowie am – für gemeinnützigkeitsrechtliche Sachverhalte zuständigen – 8. Senat des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg.
Seit seiner Zulassung im Herbst 2019 arbeitet er als Rechtsanwalt für die Kanzlei SCHOMERUS & Partner mbB in Berlin und seit August 2020 in München.
Im Frühjahr 2022 schloss er den berufsbegleitenden Masterstudiengang „Compliance“ an der Universität Regensburg ab. Seine Masterthesis mit dem Titel „Die Angemessenheit von Geschäftsleitervergütungen als Compliance-Risiko bei gemeinnützigen Einrichtungen“ wurde mit der Note „sehr gut“ (1,0) bewertet.
Seit 2023 ist Armin Trotzki als Partner bei SCHOMERUS tätig.
Armin Trotzki ist Ihr Ansprechpartner und Referent für alle Themen im Bereich der steuerlichen Rechtsberatung von gemeinnützigen Vereinen, GmbHs und Stiftungen sowie auch bei Fragen zum allgemeinen Steuerrecht. Neben der gemeinnützigkeitsrechtlichen Prüfung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen gehört insbesondere auch das Stellen von verbindlichen Auskünften gegenüber Finanzbehörden und das Verfassen von Stellungnahmen zur Angemessenheit von Geschäftsführer- bzw. Vorstandsvergütungen zu den Kernpunkten seiner Tätigkeit. Hierbei bringt er vor allem seine mehrjährigen Erfahrungen aus der Zeit als Steuerinspektor im Tätigkeitsfeld des Gemeinnützigkeitsrechts beim Finanzamt für Körperschaften I in Berlin mit ein.
Prüfung und Stellungnahmen zur Angemessenheit von Organvergütungen
Einordnung von Leistungen im Rahmen des Sponsorings
Antragstellung zur Überbrückungshilfe
Gemeinnützigkeitsrechtliche Prüfung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen
Begleitung von Außenprüfungen (Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung)
Stellen von verbindlichen Auskünften
Beratung und Begleitung von Einsprüchen und finanzgerichtlichen Verfahren
Erstellung und Übermittlung von Steuererklärungen
Rechtsanwaltskammer Berlin
Beirat im Bündnis für Gemeinnützigkeit
Referent an der Deutschen Stiftungsakademie
Dozent an der Humboldt Universität zu Berlin (Allgemeine Steuerlehre und Gemeinnützigkeit)