BFH: Zur Umsatzsteuerbesteuerung von Leistungen gemeinnütziger Sportvereine
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 13. November 2025 (Az. V R 4/23) klargestellt, dass die bisherige Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen der ständigen Rechtsprechung des BFH und dem Unionsrecht widerspricht. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für gemeinnützige Sportvereine und deren Umgang mit Mitgliedsbeiträgen, Steuerbefreiungen und dem Vorsteuerabzug.