Bilanzierungspraxis zur Aktivierung von Rückbauverpflichtungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 27. Januar 2026 eine praxisrelevante Entscheidung zur Bilanzierung von Forderungen aus mietvertraglichen Rückbauverpflichtungen getroffen. Das Urteil stellt klar, unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter solche Ansprüche in seiner Bilanz als Forderung ausweisen muss und wann gerade nicht. Die Entscheidung betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, die Immobilien oder Infrastruktur vermieten oder in konzerninternen Mietverhältnissen engagiert sind. Wir möchten Sie daher über den Sachverhalt, die Entscheidung des BFH und die praktischen Konsequenzen informieren.