FM Schleswig-Holstein zum Verfahren zur Anerkennung von Zuwendungen an ausländische Organisationen
Das Finanzministerium (FM) Schleswig-Holstein hat mit einer Einkommensteuer-Kurzinformation (Nr. 2025/5) darauf hingewiesen, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2025 das Verfahren zur steuerlichen Anerkennung von Zuwendungen an ausländische Organisationen grundlegend neu geregelt wird. Künftig übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Rahmen der Eintragung von ausländischen Organisationen in das Zuwendungsempfängerregister (ZER) die Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen, wodurch die bislang bei den Finanzämtern liegende Prüfpflicht im Rahmen der Veranlagung entfallen soll.