OLG Karlsruhe zur Eintragungsversagung wegen fehlender Gemeinnützigkeitsbescheinigung
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Beschluss vom 22.01.2024 (Az. 19 W 80/23) entschieden, dass die Anmeldung eines Vereins zurückgewiesen werden kann, wenn dieser laut Satzung ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt, jedoch keine finanzamtliche Bescheinigung über die (vorläufige) Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorliegt.