GFF-Gutachten sieht AfD als verfassungswidrig: Neue Grundlage für die Debatte um ein Parteiverbot
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am 25. Juni 2026 ihr Gutachten zur Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Alternative für Deutschland (AfD) veröffentlicht und in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Nach dem Ergebnis des Gutachtens ist die AfD nach Bewertung der Verfasserinnen und Verfasser verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG. Die GFF geht davon aus, dass ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die AfD wahrscheinlich Erfolg hätte. Rechtsverbindlich feststellen könnte eine Verfassungswidrigkeit jedoch ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.